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ALLRIS - Auszug

26.11.2015 - 5.9 Notwendige Stellenbedarfsanmeldung im Stellenpl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst weist Frau Grandt auf die redaktionelle Änderung der Ziffer 1) des Beschlussvorschlages hin, wonach sich hier auf die sieben Stellen in der Ziffer 1 bezogen werde.

Vor Beginn der Beratungen äußern der Vorsitzende sowie Frau Glage ihren Unmut darüber, dass von der Verwaltung eine Liste über alle befristeten Stellen gefordert worden sei, diese dem Ausschuss aber nicht vorgelegt wurde.

 

Der Aufforderung von Frau Glage, eine Entscheidung über Stellenforderungen der Ziffer 1) bzgl. der Betreuungen der Gemeinschaftsunterkünfte zurückzustellen bis das von der ISE geforderte Hausmeisterkonzept vorliege, stimmt auch Frau Berger zu. Nach Aussage von Frau Berger sei dieses Konzept im Sinne der Transparenz für die Haushaltsberatungen Voraussetzung und eine Überprüfung für eine Fremdvergabe sei ebenfalls vorzunehmen. Nachdem Herr Jäger und Frau Schultz sich für eine heutige Entscheidung aussprechen, da der Arbeitsaufwand vorhanden sei und ein entsprechender Beschluss für den Haushalt 2016 als Planungsgrundlage notwendig sei, ergänzt Frau Grandt, dass über die Stelle des Hausmeisters über den Stellenplan der ISE vom Werkausschuss entschieden werde. Das dort geforderte Konzept sei unabhängig von der Flüchtlingsproblematik. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Ausschuss über die Leitung der Unterkünfte entscheiden müsse. Dazu führt der Landrat aus, dass der Werkausschuss gestern beschlossen habe, über die Stellen im kommenden Hauptausschuss zu entscheiden, wenn das Hausmeisterkonzept vorliege. Allerdings sei auch ein Beschluss über diese Stellen vom Sozialausschuss notwendig, um eine Leitung der Unterkunft im Gasthof Warder sicherzustellen. Er sagt zu, dass diese Stellen tatsächlich nur besetzt werden würden, sollte es zu einem Kauf kommen. Allerdings sei es haushälterisch vorgesehen, dass diese Stellen jetzt zur Planung in den Haushalt 2016 aufgenommen werden müssen. Zu einer möglichen Fremdvergabe äußert sich der Landrat dahingehend, dass die Möglichkeit in Betracht gezogen und geprüft werde. Dieses gehe auch aus der Vorlage hervor. Nachdem Frau Schultz klar stellt, dass die Diskussion darum, ob das Gebäude Warder als eine Flüchtlingsunterkunft erworben werden soll, bereits abgeschlossen sei und jetzt der zweite Schritt gemacht werden müsse, spricht sich auch Herr Dieck dafür aus, über die genannten Stellen heute mit zu entscheiden und dem Kreistag wie gewohnt den endgültigen Beschluss zu überlassen. Der Ausschuss erklärt sich hiermit einverstanden.

 

Zu dem Antrag von Frau Glage, die 0,50 VZS „Unterstützung der Kommunen durch Beratung“ zu streichen, da die Mitarbeiter/innen der Koordinierungsstelle und des Freiwilligenmanagements zunächst feststellen sollen, ob noch weiterer Bedarf besteht, erläutert Frau Andrasch, dass die Stelle für Beratungen im Einzelfall vorgesehen sei und nicht für die Koordinierung. Frau Berger unterstützt diesen Antrag, da zunächst ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt werden müsse, bevor solche Stellen eingefordert werden. Der Vorschlag des Vorsitzenden, den Teil des Beschlusses zu Ziffer 1) zu teilen und über die genannte 0,50 VZS („Unterstützung der Kommunen durch Beratung“ streichen) getrennt abzustimmen, wird vom Ausschuss akzeptiert.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

In den Stellenplan 2016

1. sind die in der Ziffer 1 der Anlage benannten Stellen bis auf die 0,5 VZS für das Freiwilligenmanagement im TP 313 aufzunehmen und zwecks sofortiger Besetzung zur Verfügung zu stellen;

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

Antrag der CDU-Fraktion:

Die 0,5 VZS aus dem TP 313 für die „Unterstützung der Kommunen durch Beratung“ ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

Zustimmung: 7Ablehnung: 4Enthaltung: 1

 

 

Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, die Stellen der Ziffern 2) und 3) des Beschlussvorschlages zu entfristen, da er befürchte, dass sich nicht ausreichend geeignete Kandidaten  bewerben. Für Frau Berger sei diese Entscheidung zu überhastet und bedürfe ebenfalls eine Überprüfung über ein Personalentwicklungskonzept. Dem Hinweis von Frau Glage, dass durch den ursprünglichen Beschlussvorschlag ein positives Signal gegeben werde, entgegnet Herr Schmidt, dass durch eine Entfristung ein klares Signal gesetzt werden würde. Frau Schultz führt zu der Befürchtung von Herrn Wulf, dass die Personen bis zur Verrentung finanziert werden müssten, aus, dass die Arbeit im Bereich des ASD immer mehr werden würde und es immer eine Fluktuation geben würde. Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung.

 

Antrag der SPD-Fraktion:

In den Stellenplan 2016

2. ist die Befristung der unter Ziffer 2 der Anlage aufgeführten 1,5 VZS im Teilplan 313 aufzuheben;

3. ist die Befristung der unter Ziffer 3 der Anlage genannten 0,25 VZS im Teilplan 351 aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 4Ablehnung: 6Enthaltung: 2

 

 

Da der Antrag abgelehnt wird, stellt der Vorsitzende den ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

In den Stellenplan 2016

2. ist die Befristung der unter Ziffer 2 der Anlage aufgeführten 1,5 VZS im Teilplan 313 bis 2018 einschließlich zu verlängern;

3. ist die Befristung der unter Ziffer 3 der Anlage genannten 0,25 VZS im Teilplan 351 bis 2017 einschließlich zu verlängern.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 7Ablehnung: -Enthaltung: 5

 

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Anlagen zur Vorlage