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ALLRIS - Auszug

17.11.2015 - 3.3 Schulsozialarbeit an den Förderzentren Geistige...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu Beginn führt Herr Brinker aus, dass derzeit noch keine Schulsozialarbeit an den Schulen durchgeführt werde. Bei einer Durchführung für ein ganzes Jahr bestehe nach der Zahlengrundlage 2015 eine Refinanzierungsmöglichkeit in Höhe von 18.000 Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von 45.000 Euro. Bei einem Beginn zum neuen Schuljahr 2016/2017 sei es bei Gesamtkosten für vier Monate, da im August noch Sommerferien seien, in Höhe von 15.000 Euro ein Refinanzierungsbetrag von 6.000 Euro.

Frau Wode erklärt anschließend, dass die Schülerzahlen nicht zurückgehen würden und diese oft nicht die benötigte Förderung erhalten würden. Eine einzelfallbezogene Arbeit sei wünschenswert, um die Chancen für den 1. Arbeitsmarkt zu stärken. Es sei zwar viel Personal vorhanden, dabei handle es sich aber meist um Pflegepersonal und nicht um Lehrkräfte.

Auf die Nachfrage von Herrn Mohr nach einer Fremdvergabe erklären Herr Büscher, Frau Wode und Herr Brinker, dass die Anknüpfung an eine bestehende Institution den Vorteil hätte, dass eine Person stets vor Ort sein könne und eine Vernetzung bereits bestehe. Eigenes Personal wäre über das ganze Jahr, demzufolge auch während der Ferien und einer Krankheit, zu finanzieren.

Zu Herrn Wagners Nachfrage zu den Mittel aus dem FAG erklärt Herr Brinker, dass sich die Höhe in jedem Jahr ändern würde und nicht vorhersehbar sei. Die Kostenschätzung in Höhe von 45.000 Euro sei vom Kreis Herzogtum-Lauenburg übernommen.

Zu den alternativen Vorschlägen zum Beginnzeitpunkt der Maßnahme schlägt Frau Grandt einen Beginn ab dem Schuljahr 2016/2017 vor, was bei Schulleitern und dem Ausschuss Zustimmung findet. Herr Mohr wünscht, dass der Beschlussvorschlag darum ergänzt wird, dass es ein Vorbehalt bzgl. der Teilfinanzierung im Rahmen des FAG gebe.

Nachdem Herr Koch zusagt, die Beträge für 2016 mit in die Veränderungsliste aufzunehmen, stellt der Vorsitzende den abgeänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, an den drei kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung Schulsozialarbeit mit einem Zeitumfang von jeweils 10 Wochenstunden einzurichten. Hierfür stellt der Kreis ab dem 01.09.2016 maximal 45.000 € im Jahr zur Verfügung. Der Beschluss wird vorbehaltlich einer Teilfinanzierung im Rahmen des FAG (für das Haushaltsjahr 2016 6.000 Euro) gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung und Vergabe zunächst befristet auf 3 Jahre durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage