Inhalt
ALLRIS - Auszug

12.11.2015 - 3.3 Richtlinien des Kreises Segeberg für Hilfen zur...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Stankat erläutert, dass diese Richtlinie an die vorherigen mündlichen Berichte zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) anknüpft, da die Gastfamilien eine der drei geplanten Möglichkeiten darstellen würden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Stankat, dass die Jugendhilfe vom Prinzip her auch junge Volljährige einschließe, bei der dieser Maßnahme aber bewusst auf diese Gruppe verzichtet worden sei und dann andere Hilfen greifen sollen. Bei der rechtlichen Vertretung anstelle der Eltern gebe es verschiedene Möglichkeiten, im Regelfall werde derzeit aber der Kreis als Amtsvormund bestellt. Es sei auch denkbar, dass die Gastfamilien das übernehmen. Er gibt aber zu bedenken, dass eine rechtliche Vertretung auch die Übernahme des Asylverfahrens beinhalte, was einige Gastfamilien überfordern könne. Die jeweiligen Bedarfe der Minderjährigen werden durch das bereits gebildete Vertiefungsteam aus vier Mitarbeiter/innen ermittelt.

Bevor der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung stellt, regt er an, in der Nr. 2 im 2. Satz den Part „in der Regel“ zu streichen. Herr Wulf regt an, auf der dritten Seite hinzuzufügen, dass auf eine räumlich nahe Unterbringung von Geschwistern hingewirkt werden soll, sollte eine gemeinsame Unterbringung nicht möglich sein. Nachdem Herr Stankat auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert, dass diese Richtlinie nicht ausschließlich für umF gelte, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag mit den Änderungen in der Richtlinie zur Abstimmung.

 

 

Nach der Abstimmung informiert Herr Stankat, dass die Richtlinie heute mit Sperrvermerk im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt worden sei.

Nach heutigem Stand seien 380 umF im Kreis, wovon 331 sog. Altfälle bis zum 31.10. seien und blieben auch weiterhin in der Zuständigkeit des Kreises. Zwei Personen seien inzwischen Volljährig geworden und die 47 seit dem 01.11. erfassten umF werden im Rahmen des Verteilungsverfahrens an andere Jugendämter abgegeben. Aus bundesweiten Vergleichszahlen gehe hervor, dass der Kreis 200 zu viele umF betreue. Ca. 90% der Personengruppe seien zwischen 14 und 17 Jahre alt und männlich. Jüngere Personen und Mädchen würden sofort versorgt werden. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien des Kreises Segebergs für Hilfen zur Erziehung in Gastfamilien gemäß §§ 27 i. V. m. 35 SGB VIII, insbesondere für ausländische Kinder und Jugendliche nach unbegleiteter Einreise“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen:

-          im zweiten Satz des Punktes 2. wird der Part „in der Regel“ gestrichen,

-          im zweiten Absatz auf der Seite 3 unter Punkt 3. wird hinzugefügt, dass auf eine räumlich nahe Unterbringung hinzuwirken ist, sollte eine gemeinsame Unterbringung von Geschwistern nicht möglich sein.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage