09.11.2015 - 3.3 Stellenmehrbedarf für die mit der Aufnahme von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Mo., 09.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- 3
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Hakimpour-Zern erläutert die Vorlage. Durch den Zuwachs an Kindern müssen folglich mehr Gutachten für Schuluntersuchungen erstellt werden, was alleine schon einen Mehrbedarf ergebe. Diese Stelle sei auf den Mindestbedarf kalkuliert. Dieser ergebe sich lediglich aus den Voruntersuchungen für Kinder in den Klassen 1 – 4 und nicht auf alle Schulpflichtigen. Dementsprechend liege eine suboptimale Aufgabenerfüllung des Kreises vor und eine 0,2 VZS sei bereits knapp bemessen.
Auf Nachfrage von Herr Wersig bezüglich des Levo-Parks erläutert Frau Dr. Hakimpour-Zern, dass es sich dabei um eine Erstaufnahmestelle des Landes handle und zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Erkenntnisse vorgelegen haben und daher nicht berücksichtigt seien. Die derzeitigen Planungen gehen von 4.000 Flüchtlingen im kommenden Jahr aus, welche in den Gemeinden untergebracht werden. Auf einen Hinweis ergänzt Frau Grandt zur Stellenbesetzung, dass diese unbefristet vorgenommen werden solle, da dieses auf dem Arbeitsmarkt deutlich attraktiver sei.
Zu der Nachfrage von Herr Ahrens zu einer möglichen Refinanzierung der Kosten, welche vom Kreis für die Erstaufnahmestelle des Landes aufgebracht werden, erklärt der Landrat, dass es diesbezüglich noch keine Eignung gebe, es sich aber bei diesen Aufgaben um solche des Kreises handle. Bezüglich der Anrechnung von denen in der Landesunterkunft Boostedt untergebrachten Flüchtlingen auf die Kreisquote, erläutert der Landrat, dass die Versorgung dieser Flüchtlinge zwar in der Verantwortung des Kreises liege, dennoch sei die Aufhebung der Anrechnung beabsichtigt, sodass die Kreisquote wieder von 7,3 % auf 8,9% angehoben werde.
Auf weitere Nachfragen zu einer möglichen Aufstockung der Stellen in der Vorlage, erklärt der Landrat, dass hierüber lieber zu dem Zeitpunkt entschieden werden solle, wenn weitere konkrete Zahlen und Informationen vorliegen.
Die Vorsitzende lässt über die ursprüngliche Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Der OVG- und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die folgenden Stellen für die Dauer von 3 Jahren in den Stellenplan 2016 ff. aufzunehmen:
Teilplan 4141 – Gesundheitspflege
FD 53.10 – Gesundheit
| Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung |
a) | 0.4141.039 | Amts-/Jugend- | 1,00 | 15 | 93.400 € | --- € |
b) | 0.4141.040 | Verw.-Angest. | 0,50 | 5 | 21.100 € | --- € |
c) | 0.4141.041 | MFA | 0,80 | 3 | 32.900 € | --- € |
d) | 0.4141.042 | Soz.-Päd. | 0,50 | S 14 | 28.600 € | --- € |
e) | 0.4141.043 | Schulzahn- | 0,20 | 14 | 15.900 € | --- € |
| (befristet für 3 Jahre) |
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2. Die Stellen sind ab dem 01.01.2016 zwecks sofortiger Besetzung zur Verfügung zu stellen.