03.11.2015 - 4.7 Quartalsbericht III/2015 und Finanzrisiken 3. Q...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 03.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau McGregor stellt zunächst die wesentlichen Eckpunkte des dritten Quartalsberichts sowie die Jahresprognose vor. Daraus ergibt sich, dass sich zum Ende des Haushaltsjahres 2015 kein ausgeglichener Haushalt wie geplant, sondern ein Defizit in Höhe von ca. 4,8 Mio. Euro ergeben werde.
Zu den Vorleistungen des Kreises bittet Herr Dieck um Mitteilung, um welche Beträge es sich beim Rettungsdienst, bei der Schulbegleitung sowie bei der Hilfe zur Erziehung bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) mit der nachgelagerten Kostenerstattung durch überörtliche Träger der Jugendhilfe. Des Weiteren führt er aus, dass diese Vorleistungen nicht nur liquiditäts-, sondern auch ergebniswirksam werden, da keine Forderungen ausgewiesen werden würden. Der Landrat führt zum Rettungsdienst aus, dass es sich um eine Vorfinanzierung in Höhe von 2,24 Mio. Euro handle. Die weiteren Ausführungen werden zu Protokoll gegeben.
(Anmerkung zu Protokoll von Herrn Koch: Für Schulbegleitung/Schulassistenz wurden aufgrund der Moratoriumsvereinbarung im laufenden Haushaltsjahr 2015 die Ausgleichszahlung des Landes für das Schuljahr 2014/15 vereinnahmt. Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist es nicht gelungen, eine flächendeckende Installierung von Schulassistenzen an den 47 Grundschulen im Kreis Segeberg zu erreichen (siehe Vorlage - DrS/2015/240). Für den 15.12.2015 wird daher eine Abschlagszahlung in bisher nicht kalkulierbarer Höhe erwartet. Diese Abschlagszahlung ist nicht im hochgerechneten Ergebnis des Teilplan 3634 enthalten; nach aktueller Schätzung der Fachdienstleitung 51.30 dürfte auf den Teilplan 3634 ein anteiliger Betrag für das erste Schulhalbjahr von 200.000 € entfallen.
Eine Zahl Stand Quartalsbericht bzgl. der Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge liegt nicht vor. Bei der Verbuchung im Haushalt ist der Anteil an Flüchtlingen in der Jugendhilfe nicht erkennbar. Für die Planung 2016 sind folgende Annahmen zur Größenordnung getroffen:
Mehrausgaben wegen Einzelfallhilfen umF 5,7 Mio. €
Mehreinnahmen wegen Einzelfallhilfen umF 2,85 Mio. €
Das ergibt für 2016 eine durchschnittliche Finanzierungslücke iHv. 2,85 Mio. €.)
Eine Liste über die flüchtlingsrelevanten Ausgaben hängt dem Protokoll an und wird an die Abgeordneten versendet.
Zu der Nachfrage von Herrn Kittler zur Einrechnung der aktuelle Entwicklungen der Unterkunftskosten durch den SGB II-Bezug von Asylbewerbern wird Folgendes zu Protokoll gegeben: Im Rahmen des Quartalsberichts zum 30.09.2015 wurde der Betrag Leistungsbeteiligung den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende nach § 22(1) SGB II auf 34.650.000 € hochgerechnet. Dabei wurden die Zahlungen der abgelaufenen Monate und die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt. Das Jobcenter kommt in seiner Hochrechnung vom 9.10.2015 mit 35.000.000 € auf einen nur geringfügig abweichenden Betrag. Aus der aktuellsten Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die jeweils mit einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung steht, ergibt sich für den Kreis Segeberg, dass im Juli 2015 insgesamt 14.747 Personen in 7.698 Bedarfsgemeinschaften Hilfen nach dem SGB II erhalten haben; hiervon waren 2.519 Personen ausländischer Herkunft. Im Jahresdurchschnitt 2014 waren durchschnittlich 2.181 von 14.673 Leistungsberechtigten ausländischer Herkunft. Diese signifikante Steigerung dürfte im Wesentlichen auf anerkannte Flüchtlinge zurückzuführen sein. Gleichwohl muss aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen mit auch steigenden Kosten der Unterkunft für 2016 gerechnet werden. Eine diesbezügliche Veränderung des Haushaltsentwurfes wird dem Hauptausschuss über den Sozialausschuss mit der Änderungsliste vorgelegt werden.
Auf Hinweis von Herrn Dieck wird auch das Risiko bei der Hilfe zur Pflege in der Risikoliste zum 31.12.2015 mit aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
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