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ALLRIS - Auszug

01.10.2015 - 5 Koordinierungsstelle zur integrationsorientiert...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Loedige bittet den Landrat vor einer Abstimmung um aktuelle Informationen über das gestrige Treffen auf Länderebene. der Landrat beantwortet zunächst eine Frage von Herrn Köppen dahingehend, dass die Fördermittel des Landes für die Koordinationsstellen nach der noch geltenden Aufnahmeverordnung verteilt werden. Da der Kreis Segeberg über der Aufnahmequote von 8% liege, greife die Regelung mit insgesamt 2,5 VZS. Ein finanzielles Risiko bestehe für den Kreis nicht, soweit die entsprechenden Stellen geschaffen bzw. umgestaltet werden.

Aus dem gestrigen Gespräch des Landes mit allen Kreisen berichtet der Landrat, dass der Ministerpräsident von derzeit 400-500 neuen Flüchtlingen pro Tag ausgehe. Dieser Wert überschreite erheblich die Zahlen, von denen bisher ausgegangenen worden sei. Aus diesem Grund wolle das Land die Erstaufnahmeplätze auf 15.000 aufstocken. Des Weiteren erwarte der Innenminister auch von Kommunen 15.000 weitere Notunterkünfte. Nach Aussage des Landrates gebe es bereits erste Kreise, die diese Aufgabe nicht mehr bewältigen könnten, allerdings sei es dem Kreis Segeberg derzeit noch möglich. Insgesamt erhalte das Land 92 Mio. Euro aus dem 3-Milliarden-Euro-Paket des Bundes. Für das Jahr 2017 sei die Spitzabrechnung geplant, wobei das Innenministerium davon ausgehe, dass die Kreise dann noch einmal die gleiche Summe aufgrund der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge und der Verfahrensdauer erhalten werde. Allerdings habe es keine Aussage des Innenministers dazu gegeben, welcher Anteil der vorgesehenen 670 Euro pro Flüchtling tatsächlich bei den Kommunen ankommen wird. Der Ministerpräsident habe kurzfristig drei Arbeitsgruppen zu den Themen Wohnen, Finanzen und Integration eingesetzt. Des Weiteren beabsichtige die Landesregierung die Einführung der Gesundheitskarte ab dem 01.01.2016. Allerdings sei noch eine Reihe von Detailfragen zu klären. Die derzeit gültige Aufnahmeverordnung werde es nach Aussage des Ministerpräsidenten in Zukunft nicht mehr geben, so dass die für die Landesunterkunft in Boostedt angerechnete Aufnahmequote entfalle. Für den Kreis stelle sich damit die Frage, ob somit auch die Anrechnung für das Amt Boostedt-Rickling aufgehoben werden solle. Am Ende fasst der Landrat zusammen, dass die Ergebnisse besorgniserregend und der Kreis auf sich allein gestellt sei. Bestehende Standards könnten in Zukunft voraussichtlich nicht mehr in allen Fällen eingehalten werden.

Anschließend stellt der Kreispräsident den geänderten Beschlussvorschlag des Hauptausschusses zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle für die Etablierung eines lokal abgestimmten Aufnahme- und Integrationsmanagements zum 01.07.2015 einzurichten und eine Förderung des Landes gemäß der als Anlage 1 beigefügten Richtlinie vom 07.09.2015 zu beantragen.
     
  2. Die Arbeit der Koordinierungsstelle des Kreises Segeberg erfolgt unter der Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Richtlinie sowie folgender Schwerpunktsetzung: Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung, Sprachförderung der Flüchtlinge auf allen Ebenen sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer/innen.
     
  3. In den Stellenplan 2016 sind 2,5 Vollzeitstellen (VZS) mit der Entgeltgruppe E 10 befristet bis zum 30.06.2018 (Ende der Förderdauer gemäß Richtlinie) für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle aufzunehmen.

 

  1. Diese Stellen sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 ab dem 01.01.2016 zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 49Ablehnung: -Enthaltung: -

(Ein Abgeordneter zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.)