01.10.2015 - 10 Fortführung der Klimaschutzaktivitäten - Anschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 01.10.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Krishan Gairola
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Herr Hansen, bittet den Kreistag um die in der Vorlage dargestellte Anschlussförderung der Klimaschutzmanager, da sich deren Arbeit in der Vergangenheit bewährt hätte, aber noch nicht alles fertig sei. Klimaschutz und -wandel seien Teile der strategischen Ziele des Kreises und müssten schon deshalb im Auge behalten werden. Des Weiteren müssten auch andere Dimensionen berücksichtigt werden, da durch einen Klimawandel ebenfalls eine Flüchtlingswelle folgen könne. Jeder Kreis müsse etwas für den Schutz leisten. Technik und Möglichkeiten seien in Deutschland gegeben, weshalb das Land mit der bevorstehenden Energiewende Vorreiter sei. Abschließend dankt Herr Hansen den beiden Klimaschutzmanagern, Herrn Gairola und Herrn Birnbaum, für die geleistete Arbeit und appelliert, diese weiter in die Fläche zu tragen.
Bevor der Kreispräsident die Vorlage zur Abstimmung stellt, erklärt Frau Loedige, dass die FDP-Fraktion dieser aufgrund der Mitförderung des Bundes zustimmen werde. Zwar hätten die Klimaschutzmanager des Kreises ein gutes Standing, allerdings würde diese Arbeit in der Allgemeinheit z.B. durch die aktuellen Vorkommnisse bei VW konterkariert werden. Deshalb müsse die gesamte Wirtschaft aufgefordert sein, an diesen Zielen mitzuwirken.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt: Für die weitere Durchführung und Fortsetzung der Klimaschutzaktivitäten des Kreises wird ein Antrag auf Anschlussförderung gestellt und unter Vorbehalt eines positiven Förderbescheids werden die Stellen der Klimaschutzmanager nach Ablauf der derzeitigen Verträge (voraussichtlich 31.7.2016) für den Bewilligungszeitraum fortgeführt. Eine Stelle wird um ein Jahr verlängert werden, die zweite Stelle um zwei Jahre. In diesem Zeitraum sollen die unten aufgeführten Maßnahmen umgesetzt werden. Der Beschluss über folgenden Maßnahmenkatalog erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Über die Bereitstellung von Mitteln für die aufgeführten Projekte wird erst mit Aufstellung des jeweiligen Haushalts entschieden.