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ALLRIS - Auszug

29.09.2015 - 4.8 Geschwindigkeitsüberwachung und Rotlichtverstöß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage von Herrn Dieck, ob diese Vertragsform für rechtssichere Bescheide reichen würde, erklärt der Landrat, dass dieser Vertrag auf dem § 25a LVwG beruhe und dem Innenministerium zuvor zur Prüfung überreicht worden sei. Bei der Ahndung von Rotlichtverstößen handle es sich um eine neue Wahrnehmung von Aufgaben. Der Lärmschutz würde in klar definierten Bereichen von der Stadt Norderstedt kontrolliert werden. Sollte die Stadt außerhalb ihrer Befugnisse tätig werden, trage sie das Risiko. Da es das Recht eines Bürgers sei, einen Bescheid prüfen zu lassen, könne es aber zu jeder Zeit zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Zum Vorschlag des Vorsitzenden, in dem Vertrag einen Austausch aufzunehmen, welcher z.B. stattfinden müsse, wenn bekannt werde, dass bei eheblichen Rotlichtverstößen polizeiliche Maßnahmen angezeigt seien, erklärt der Landrat, dass diese Gespräche unter den § 5 Zusammenarbeit fallen würden. Er bittet darum, keine Änderungen mehr am Vertrag vorzunehmen, da sich ansonsten alle Gremien der Stadt und des Kreises erneut mit der Vorlage befassen müssten. Der Vorsitzende stellt die Vorlage sodann in der ursprünglichen Form zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

OVG und Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, den in der Anlage zur Vorlage vorgelegten Vertrag mit der Stadt Norderstedt abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage