24.09.2015 - 5.4 Bericht des Jobcenters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hoffmann gibt seinen Bericht zum Mindestlohn zu Protokoll.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erklärt Herr Hoffmann, dass die Arbeitgeber durch die Einführung keine zusätzlichen Unterlagen an das Jobcenter liefern müssten. Des Weiteren gebe es keine Erkenntnisse, dass der Mindestlohn durch Beauftragung von Subunternehmen umgangen werde, da auch ausländische Firmen in Deutschland an den Mindestlohn gebunden seien. Bei Langzeitarbeitslosen hat der Gesetzgeber die Ausnahme vorgesehen, dass in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein Lohn unterhalb des Mindestlohns gezahlt werden kann, wobei trotzdem auf die Sittenwidrigkeit zu achten sei.
Das Jobcenter überprüft die Arbeitsverträge anhand gesetzlicher Vorgaben, um ggf. Regressansprüche anmelden zu können.
Es sei des Weiteren eine Arbeitsgruppe zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit gebildet worden, die besondere Bedarfe dieser Personengruppe, aber auch der Beschäftigten des Jobcenters mit entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen identifizieren soll. Hier sollen allen Personen mit Migrationshintergrund gelistet und mit Qualifikationen hinterlegt werden. Das Jobcenter habe jetzt einen Migrationsbeauftragten, der u.a. diese Aufgabe koordiniert. Zum 01.10.2015 würde zudem ein Sprachmittler eingestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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