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ALLRIS - Auszug

24.09.2015 - 5.2 Koordinierungsstelle zur integrationsorientiert...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eingangs erläutert der Vorsitzende, dass das Land von allen Kreisen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle erwartet und entsprechend einen Teil dieser Stellen finanziere. Der Unterausschuss befürwortet die Einrichtung einer Koordinierungsstelle. Jetzt stelle sich die Frage, ob bereits vorhandenes Personal oder weitere Stellen zusätzlich ab 2016 finanziert werden sollen.

Frau Andrasch führt aus, dass bereits ein engagiertes Team mit hoher Fachlichkeit vorhanden sei, aber weitere Experten benötigt werden würden. Die vorhandene und erwartete Arbeit könne allerdings mit dem derzeitigen Personal nicht bewältigt werden. Der Ausschuss spricht sich anschließend für zusätzliche 2,5 Stellen aus und der Vorsitzende stellt den angepassten Beschluss zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss/Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle für die Etablierung eines lokal abgestimmten Aufnahme- und Integrationsmanagements zum 01.07.2015 einzurichten und  eine Förderung des Landes gemäß der als Anlage 1 beigefügten Richtlinie vom 07.09.2015 zu beantragen.

 

  1. Die Arbeit der Koordinierungsstelle des Kreises Segeberg erfolgt unter der Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Richtlinie sowie folgender Schwerpunktsetzung: Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung,
    Sprachförderung der Flüchtlinge auf allen Ebenen sowie
    Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer/innen.
     
  2. In den Stellenplan 2016 sind 2,5 zusätzliche Vollzeitstellen (VZS) mit der Entgeltgruppe E 10 befristet bis zum 30.06.2018 (Ende der Förderdauer gemäß Richtlinie) für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle aufzunehmen.
     
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage