21.09.2015 - 6.2 Aktuelle Entwicklungen im Bereich Asylbewerber
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mo., 21.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Meenen berichtet über die aktuellen Zahlen bzgl. der Entwicklung im Asylbereich. Zum Stichtag 25.09.2015 seien dem Kreis 1.130 Personen zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen worden. Nach Aussage des Landes gebe es in diesem Jahr keinen pauschalen Winterabschiebestopp, sondern Einzelfallprüfungen. Ein entsprechender Vermerk hängt dem Protokoll an. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss wagt Herr Meenen die Prognose, dass im kommenden Jahr ca. 4.000 Personen im Kreis Segeberg untergebracht werden müssen.
Der Landrat ergänzt, dass zu den genannten Zahlen noch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) hinzugezählt werden müssen, da diese Anzahl nicht mehr von der Stadt Neumünster allein bewältigt werden könne. Es sei demnach von 150 umF pro Jahr auszugehen, was erhebliche Auswirkungen auf den Allgemeinen Sozialen Dienst und der Jugendhilfe haben werde, da Vormundschaften einzurichten und ggf. Einrichtungen aufzusuchen seien.
Zu den Nachfragen von Frau Hahn-Fricke zum Hinweis von Herrn Meenen, für 2016 einen Stellenmehrbedarf von 3,0 Vollzeitstellen anzukündigen, erklärt dieser, dass diese Stellen für drei Jahre befristet sein sollen und es müsste sich hierbei um Verwaltungspersonal handeln. Die Stimmung beim vorhandenen Personal sei gut. Eine sofortige Ausschreibung der Stellen sei nicht notwendig, da derzeit Personal über unbesetzte Stellen zur Verfügung gestellt werden könne.
Bisher seien ca. 45 bis 50 Personen nach ausführlichen Ausreisegesprächen freiwillig ausgereist. Wohnraum sei in den Kommunen kaum noch vorhanden. Nach Aussage des Landrats sei es nur eine Frage der Zeit bis kein Wohnraum mehr vorhanden sein wird.
Den Hinweis von Herrn Gloger, dass die umF ein Bleiberecht hätten und diese eine Familienzusammenführung beantragen könnten, ergänzen Frau Grandt und Herr Meenen mit der Aussage, dass bei ca. 1/3 der allein gekommenen Männer bei einem positiv beschiedenen Asylantrag die Familien mit ca. jeweils 3-4 Personen nachziehen werden. Hier sei nicht unmittelbar der Kreis, sondern das Jobcenter betroffen.
Der Landrat erklärt auf weitere Nachfragen, dass die 500 aufgenommen Personen in der Kaserne Boostedt bisher noch angerechnet werden. Allerdings solle eine Änderung der Aufnahmeverordnung vorgenommen werden. Zu Überlegungen des Landes zu der Kaserne in Bad Segeberg liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
Nach Aussage des Landrates seien die Mitarbeiter der Bauverwaltung angehalten, bei Anträgen der Gemeinden kurzfristig zu reagieren und vorhandenen Ermessensspielraum auszunutzen. Vom zwingenden Recht könne nicht abgewichen werden. Allerdings seien auf Landes- und Bundesebene Vereinfachungsgesetze geplant.
Herr Dieck bittet darum, für den kommenden Haushalt eher mit höheren Zahlen zu rechnen und die Befristungen nicht zu kurz zu fassen. Des Weiteren müsse Potential genutzt werden, wie z.B. die freigestellten Mitarbeiter der Telekom in Südhessen.
Den Hinweis von Herrn Josov, dass die Stadt Hamburg die Kinder aus den Einrichtungen in Schleswig-Holstein unterbringt, nimmt Frau Grandt auf Bitten von Herrn Busch für die kommende Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit.
Pause: 19:35 Uhr – 19:45 Uhr
Anlagen
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