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ALLRIS - Auszug

17.09.2015 - 5.3 Aktuelle Situation unbegleiteter minderjähriger...

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Wortprotokoll

Herr Stankat erläutert die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen des Jugendamtes zur Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF). Er sagt zu, zur kommenden Sitzung weitere Informationen vorzubereiten. 

Am letzten Dienstag seien 26 neue unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hinzugekommen, so dass sich derzeit 87 in der Obhut des Kreisjugendamtes aufhalten würden. Diese Zahl würde sich aber jeden Tag nach oben verändern. Der Kreis müsse sich nun aufgrund seiner gesetzlichen Aufgaben für den Personenkreis dem Aufbau angemessener Hilfestrukturen stellen.. Zunächst könnten die Jugendlichen aus dem ASD erfasst und erstversorgt werden, was aber zur Folge hätte, dass die reguläre Arbeit liegen bleiben würde. Des Weiteren seien mehr Vormünder notwendig. Theoretisch sei es zwar möglich, auch evtl. mitreisende Verwandte als Vormund zu bestellen, die Amtsgerichte würden aber von Vormündern ein Mindestmaß an sprachlicher und sozialer Orientierung in der deutschen Gesellschaft erwarten. Es gebe im Jugendamt auch bereits Überlegungen, wie die Angebote von Gastfamilien genutzt werden könnten.

Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Herr Stankat weiterhin, dass eine Verständigung mittels Dolmetscher stattfinde. Die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf die Länder soll künftig nach dem Willen des Bundesgesetzgebers über den Königssteiner Schlüssel erfolgen, so dass für Schleswig-Holstein rund 3,4% aller im Inland aufhältlichen umF zu erwarten seien. Dieser Anteil werde vermutlich zurzeit  von SH eher überschritten. Gegenwärtig sei jedes Jugendamt für die in seinem Zuständigkeitsbereich erstmals aufgetauchten umF verantwortlich, was zu einer sehr ungleichen Inanspruchnahme der Jugendämter führe. Den Hinweis, dass auch hier die ehrenamtlichen Helfer zum Teil Hilfe leisten können, nimmt Herr Stankat auf und bittet darum, dass sich Interessierte direkt bei ihm melden.