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ALLRIS - Auszug

09.09.2015 - 3.1 Aktueller Sachstandsbericht zur 380 KV-Ostküste...

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Wortprotokoll

Eingangs erläutert der Vorsitzende, dass klar sei, dass es keine konfliktfreie Trasse geben könne, weshalb die Firma TenneT gebeten worden sei, heute darzustellen, wie die Trassierungsentscheidung begründet werde.

Anhand der anhängenden Präsentation informiert Herr Klages die Vorgehensweise für den entstandenen Vorzugskorridor aus dem Dialogverfahren. Dabei spiele zunächst eine Rolle, ob bereits Leitungen vorhanden seien. Des Weiteren würden Raumwiderstände wie z.B. europäische oder nationale Schutzgebiete, artenschutzrechtliche Belange, Wälder und Wohngebiete in verschiedenen Stufen dargestellt werden. Zu beachten sei ebenfalls, dass ein geeigneter Platz für das notwendige Umspannwerk zu finden sei. Aus diesen Korridoren und aus denen aus dem Dialogverfahren würden Prüfkorridore gebildet werden, welche anschließend nach den Kriterien des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes geprüft werden würden. Anschließend würden zunächst Trassen geplant werden, welche allerdings auch wirtschaftlich und technisch geeignet sein müssen. Zu beachten sei, dass getrennt von dieser Gesamtabwägung die Planungsleitsätze zu beachten seien. Sollten letztere verletzt werden, müsse die Trasse zwingend räumlich verlegt werden. Die Planfeststellungsbehörde werde den entstandenen Vorzugskorridor, welcher sich an der bereits bestehenden 220 kV-Leitung orientiere, prüfen.
Das bisher vorliegende Ergebnis sei nicht verbindlich, da lediglich ein offenes Bürgerdialogverfahren stattgefunden habe. Das Amt für Planfeststellung Energie beim Energiewendeministerium Schleswig-Holstein treffe die endgültige Entscheidung. Die Kosten für den Bau werde TenneT übernehmen, welche aber letztlich an die Stromkunden weitergegeben würden. Die Genehmigungsbehörde habe daher bei der Trassenbewertung die Wirtschaftlichkeit und die Kosten für die Allgemeinheit mit zu berücksichtigen.

Auf Nachfragen aus dem Ausschuss zu der geplanten Leitung über einen Waldkindergarten in Henstedt-Ulzburg, erklärt Herr Klages, dass diese Tatsache in die Gesamtabwägung mit eingeflossen sei und dass ein Waldkindergarten grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Trassierung sei. Es sei möglich, die Trassierung auf höheren Maststandorten oberhalb des Waldes ohne Freiräumung einer Waldschneise zu verlegen. Lokale Argumente würden aber auch weiterhin aufgenommen werden und erneut überprüft, soweit dies noch nicht  geschehen sei.

 

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Anlagen