02.07.2015 - 6 Finanzierung der Kosten für das Klageverfahren ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 02.07.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Eingangs begründet Herr Kittler den Antrag der Fraktion Die LINKE indem er in Frage stellt, ob die Klage gegen das FAG den finanziellen Aufwand wert sei, weil das Land ohnehin eine Überprüfung des Gesetzes in einem halben Jahr plane. Es sei positiv, dass beim jetzigen FAG der tatsächliche Sozialaufwand berücksichtigt werde. Das bedeute aber auch, dass wenn ein Kreis jetzt mehr Geld aus diesem Gesetz fordere, dieser dann mehr haben wolle als er tatsächlich benötige. Des Weiteren seien die Solidarkreise nur solche, die sozialschwach seien.
Frau Lessing erklärt anschließend, dass die SPD-Fraktion zwiespältig zu dieser Thematik stehe und sich deshalb enthalten werde. Grundsätzlich begrüße die Fraktion eine überfällige Änderung des FAG sowie den enthaltenen sozialen Ansatz, allerdings würden einige Kreise besonders benachteiligt werden. Es sei daher legitim, prüfen zu lassen, ob das Gesetz den Verfassungsgrundsätzen entspreche.
Dass es hier um eine Solidaritätsleistung gehe, wird daraufhin von Herrn Wulf (CDU-Fraktion) geäußert. Während des Entstehens des Gesetzes habe es viele falsche Berechnungen gegeben. Der Kreis wolle sein entstandenes Defizit nicht durch eine Erhöhung der Kreisumlage decken müssen. Aus den Zielen und Grundsätzen des Kreises ergebe sich, dass jede Einnahmemöglichkeit ausgeschöpft werden müsse, was durch diese Klage verfolgt werde. Er appelliert daher für eine Zustimmung zu der Klage für den Kreis und die Bürger/innen.
Herr Schnabel (FDP) äußert, dem neuen FAG als Kreistagsabgeordneter nicht zustimmen zu können, da u.a. das Verhältnis der Verteilung nicht stimme und die Berechnung nicht nachvollziehbar sei. Die Ausgleichsfunktion des Kreises sei in der Neufassung des FAG zu wenig berücksichtigt worden. Deshalb sei eine verfassungsgerichtliche Überprüfung angezeigt.
Für einen ausgeglichenen Haushalt trotz der Neuerungen des FAG hätten nach Aussage des Landrats viele Einsparungen erfolgen müssen. Stattdessen hätten sonst Projekte folgen oder die Kreisumlage gesenkt werden können. Der Kreise erhalte weniger Zuwendungen und das obwohl die Sozialausgaben nicht gesunken seien. Grundsätzlich seien die Gemeinden im Kreisgebiet hierdurch benachteiligt, weshalb jetzt eine zu akzeptierende Grundlage geschaffen werden müsse. Des Weiteren bestehe Solidarität unter den Kreisen, da sich z.B. auch der Kreis Dithmarschen beteilige, obwohl er durch das FAG Mehreinnahmen erhalten habe.
Herr Hansen ergänzt, dass eine Überprüfung durch das Gericht der Optimierung diene, damit das Gesetz in Zukunft inhaltlich und politisch belastbar sei.
Bevor der Kreispräsident die Vorlage zur Abstimmung stellt, erklärt Herr Köppen, dass durch die jetzige Regelung der ländliche zugunsten des städtischen Raumes leiden würde und dass ein Streit um eine Erhöhung der Kreisumlage nach Möglichkeit verhindert werden müsse. Im Moment würde dem Kreis per Gesetz der Gestaltungsspielraum genommen, weshalb jetzt zum Wohle des Kreises und der Bürger/innen Rechtssicherheit benötigt werde.
Beschlussvorschlag:
Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde der Kreise Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg gegen das neue kommunale Finanzausgleichsgesetz erfolgt auch im Interesse des Kreises Segeberg.
Der Kreis Segeberg beteiligt sich am Klageverfahren im Rahmen der Solidargemeinschaft der Kreise gegen die Neufassung des FAG.
Da im Falle des Obsiegens auch der Kreis Segeberg von den Verbesserungen profitiert, ist eine solidarische Finanzierung an den Verfahrenskosten geboten. Der Kreis Segeberg beteiligt sich deshalb am Klageverfahren gegen die Neufassung des FAG mit maximal 10.000 €. Die erforderlichen Mittel sind im Kreishaushalt 2015 nicht vorgesehen und werden daher überplanmäßig bereitgestellt.