05.05.2015 - 5.14 Finanzierung der Kosten für das Klageverfahren ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 05.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nachdem Frau Lessing darüber informiert, dass sich die SPD-Fraktion enthalten werde, da sich keine einheitliche Meinung habe bilden können, spricht Herr Kittler sich für die Fraktion Die LINKE gegen eine Klage aus. Das Land schädige mit dem neuen FAG nicht alle Kommunen, da es sich an den vorausgegangenen Sozialaufwendungen orientiere. Sollte der Kreis nun mehr Mittel fordern, würde es bedeuten, dass mehr Geld gefordert als benötigt werde. Anschließend erläutert Herr Köppen, dass die Piraten-Fraktion diese Klage befürwortet.
Der Kreispräsident bezieht sich darauf, dass in dem ganzen Verfahren der FAG-Änderung Unstimmigkeiten aufgetreten seien, so dass bis zuletzt Zweifel daran geblieben seien, ob der gewählte Mechanismus richtig sei. Zur Überprüfung gebe es nun zwei Wege. Zum einen sei es ein Normenkontrollverfahren durch den Landtag sowie eine Klage durch die Kreise. Er appelliert dafür, die Chance einer Kontrolle durch die Klage zu nutzen. Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde der Kreise Ostholstein, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg gegen das neue kommunale Finanzausgleichsgesetz erfolgt auch im Interesse des Kreises Segeberg.
Der Kreis Segeberg beteiligt sich am Klageverfahren im Rahmen der Solidargemeinschaft der Kreise gegen die Neufassung des FAG.
Da im Falle des Obsiegens auch der Kreis Segeberg von den Verbesserungen profitiert, ist eine solidarische Finanzierung an den Verfahrenskosten geboten. Der Kreis Segeberg beteiligt sich deshalb am Klageverfahren gegen die Neufassung des FAG mit maximal 10.000 €. Die erforderlichen Mittel sind im Kreishaushalt 2015 nicht vorgesehen und werden daher überplanmäßig bereitgestellt.