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ALLRIS - Auszug

03.03.2015 - 5.1 Anfragen

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Frau Grote teilt der Landrat mit, dass er bisher nicht an etwaigen, über die Lokalpresse verlautbarten Plänen des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA) zum Anbau an die Remise beteiligt worden sei. Der Kreis sei Eigentümer des betreffenden Grundstücks und habe privatrechtlich die Verfügungsrechte. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht dürfe dem Vorhaben insbesondere nicht die Belange des Denkmalschutzes entgegenstehen. Der Landrat werde Kontakt zu Herrn Fiesinger (VJKA) aufnehmen.

 

Herr Kittler bezieht sich auf eine aktuelle Presseberichterstattung in der Segeberger Zeitung, in der Herr Stölting als LVB des Amtes Bad Bramstedt-Land und Kreisvorsitzender des Gemeindetages über die schwierige Situation in den Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung zitiert wird und dort auch Kritik am Kreis äußert (Zitat „Wir fühlen uns ein Stück weit vom Kreis alleingelassen mit der Logistik.“). Herr Kittler fragt an, ob nicht ggfs. eine Gegenberichterstattung aus Sicht des Kreises angezeigt wäre.

Der Landrat betont, dass der Kreis im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik bereits sehr viel unternommen habe und Unterstützung leiste, der Kreis den Kommunen letztlich bei der tatsächlichen Bewältigung der eigenen gemeindlichen Aufgabe aber auch nur begrenzt helfen könne. Er werde aber der Versuchung widerstehen, das Thema öffentlich über die Presse auszutragen.

 

Herr Dieck fragt an, inwieweit seitens der Verwaltung geplant sei, die Erhebung der Schulkostenbeiträge auf die Berufsbildungszentren (BBZ) Bad Segeberg und Norderstedt zu übertragen. Der Landrat erläutert, dass dieses Thema im Zusammenhang mit der Kündigung des Auftrages an die SVG stehe. Herr Brinker ergänzt, dass bereits Gespräche mit den beiden BBZ mit unterschiedlichen Reaktionen stattgefunden hätten. Eine Realisierung sei vorbehaltlich weiterer Gespräche und Verhandlungen auch aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vor dem 01.01.2016 angedacht. Aus rechtlichen Gründen sei eine Aufgabenübertragung an die BBZ möglich, da diese als juristische Person des öffentlichen Rechts in der Rechtsform „Anstalten des öffentlichen Rechts“ hoheitlich tätig werden dürften.