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ALLRIS - Auszug

26.02.2015 - 5.1 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Der Ausschuss sendet Grüße und Genesungswünsche an Herrn Miermeister.

 

Frau Glage regt an, den jeweiligen Bezug zum strategischen Management nicht nur allgemein anzumerken sondern auch kurz zu beschreiben.

 

Herr Giesecke führt aus, dass es verschiedene Möglichkeiten zur Ermittlung der Mietobergrenzen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und XII gibt. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, nicht nur den Preis für die Fortschreibung des vorhandenen Konzeptes zu erfragen, sondern auch Angebote verschiedener Anbieter zur Erstellung eines neuen Konzeptes einzuholen. Diese Leistung müsste ausgeschrieben werden. Die im Rahmen der Beschlussfassung über die aktuellen Werte getroffene mündliche Verabredung sieht vor, dass nach 12 – 18 Monaten neue Werte vorliegen sollen. Dabei soll dieselbe Arbeitsgruppe, die das bisherige Konzept begleitet hat, wieder eingesetzt werden. Entsprechend dem „Runden Tisch Wohnungswirtschaft“ sollen die Anbieter frühzeitiger eingebunden werden. Frau Lange spricht sich für die Beteiligung des Mietervereins „am runden Tisch“ aus.

 

Ferner berichtet Herr Giesecke, dass sich aufgrund eines Vorlagenbeschlusses des SG Mainz das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen muss, ob § 22 Abs. 1 SGB II verfassungswidrig ist.