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ALLRIS - Auszug

19.02.2015 - 3.8 Berichtswesen des Kreises Segeberg

Beschluss:
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Das vom Hauptausschuss zu entwickelnde und vom Kreistag zu beschließende Berichtswesen findet seine rechtliche Grundlage in der Vorschrift des § 40c Kreisordnung. Das Berichtswesen soll als Ausfluss des Informationsanspruches und des Kontrollrechtes der Kreispolitik das Verwaltungshandeln transparent machen, Entscheidungsbedarfe aufzeigen und hierfür Hilfestellungen geben sowie die tatsächlichen Entwicklungen aufzeigen. Die Berichte sollen der Kreispolitik nach Möglichkeit in kurzer und präziser Form notwendige, entscheidungserhebliche Informationen liefern. Das Berichtswesen hat sich dabei an dem Informationsbedarf der Kreispolitik zu orientieren. Ein wirksames Berichtswesen setzt zudem voraus, dass die Berichte regelmäßig und standardisiert abgefasst und gehalten werden, aber ggfs. auch Ad-hoc-Berichte umfasst. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung in seiner vorherigen Sitzung am 22.01.2015 gebeten, eine beschlussreife Vorlage zur Form des Berichtswesens zu erarbeiten. Der Vorsitzende erläutert, dass die von der Verwaltung vorbereitete Berichtsvorlage zur DrS/2015/041 zwischenzeitlich nach einem gemeinsamen Gespräch von ihm mit dem Landrat und Frau Kind um eine Unterlage ergänzt worden ist, die den Hauptausschussmitgliedern auch bereits übersandt wurde. Auch der Personalbericht und der Risikobericht könnten in der bisherigen Darstellung an geeigneter Stelle ergänzt werden. Die erarbeitete tabellarische Aufstellung mit den vorgenannten Ergänzungen sollte dabei als Grundlage für eine erneute Beschlussvorlage dienen. Der Vorsitzende erklärt, dass die Verwaltung hierzu eine neue Beschlussvorlage zur Hauptausschusssitzung am 23.04.2015 sowie zur Kreistagssitzung am 07.05.2015 vorbereiten und einbringen werde. Auf Nachfrage des Vorsitzenden besteht Einvernehmen im Hauptausschuss zu dieser Verfahrensweise.

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