19.02.2015 - 3.15 Beantwortung des Antrages der CDU-Fraktion vom ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.15
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 19.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion (Teil 1) mit den gegebenen Antworten und umfangreichen ergänzenden Informationen zur verbesserten Lesbarkeit, Strukturiertheit und Vollständigkeit des Vorberichtes im Sinne des § 6 GemHVO-Doppik.
Herr Schnabel merkt an, dass nach seiner Auffassung die einschlägige Bestimmung in der GemHVO-Doppik zum Vorbericht zwar die Mindestbestandteile benenne, diese jedoch weder zwingend einen verbindlichen Aufbau des Vorberichtes vorgebe noch notwendigerweise eine Verbalisierung von bestimmten Punkten in Textform fordere.
Herr Dieck betont, dass die Verwaltung hinsichtlich des Vorberichtes mit aussagekräftigen Unterlagen und Informationen gut nachgeliefert habe. Bei der nachgereichten Anlage 3 zur DrS/2015/049 „Wesentliche Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre“ als Bestandteil des Vorberichtes nach § 6 Abs. 2 GemHVO-Doppik bittet Herr Dieck die Verwaltung, den Aspekt der KdU-Beteiligung nachzuschärfen. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Passus der KdU-Beteiligung, dass der Kreis 1,3 Mio. € höhere Erträge habe, könne nicht allein stehen bleiben. Das sei sachlich zwar richtig, aber der Kreis müsste dann aber auch konsequenterweise angeben, dass die KdU-Beteiligung der Kommunen weggefallen sei und wir fast 7 Mio. € höhere Aufwendungen für den Kreis in diesem Bereich haben. Dies sei ein großer Posten für diesen Kreishaushalt.
Ohne diese ergänzende Klarstellung würde der falsche Eindruck entstehen, dass der Kreis durch die KdU Finanzmittel verdient hätte, das Gegenteil sei jedoch der Fall. Es müsse deutlich werden, dass der Kreis kein Geld gewonnen, sondern unter dem Strich verloren habe.
Der Landrat sagt eine entsprechende Ergänzung zu und greift zusätzlich den Aspekt der Kreisumlage auf, der ebenfalls in den Vorbericht aufgenommen werden solle. Der Kreis könne froh sein, nicht in diesem Haushalt 2015 über die Erhöhung der Kreisumlage reden zu müssen. In Anbetracht der 4,8 Mio. €, die der Kreis an mehr Zuweisungen erhalten hätte, wenn das alte FAG gegolten hätte, wäre hier mit Sicherheit um eine Senkung der Kreisumlage um 1,5 oder 2 Punkte gesprochen worden.
Weitere Hinweise zu diesem TOP ergeben sich nicht.
Anlagen zur Vorlage
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