19.02.2015 - 5.1 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 19.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dieck berichtet über die beabsichtigte Neufassung der Förderrichtlinie zum Landes- und Bundesinvestitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. Auf der Grundlage eines neuen Gesetzes gewährt der Bund aus dem Bundessondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" den Ländern und Gemeinden weitere Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Auf das Land Schleswig-Holstein entfällt ein Betrag von gut 18 Mio. €. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage der nun geplanten Neufassung der Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein. Ebenfalls in dieser Richtlinie enthalten ist eine zusätzliche Landesförderung von insgesamt 12,8 Mio. € für Investitionen vorrangig im Bereich der Schaffung zusätzlicher Elementarplätze in den Kitas bzw. in der Tagespflege. Die Entwürfe der beabsichtigten Neufassung der Förderrichtlinie befinden sich zurzeit im Anhörungsverfahren bei den kommunalen Landesverbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Herr Dieck verweist hierzu auf ein aktuelles Schreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein vom 16.02.2015.
Herr Dieck fragt an, ob auch der Kreis Segeberg einen weitergehenden Förderbedarf hat oder absehbar haben wird. Herr Dr. Hoffmann teilt mit, dass das Kontingent des Kreises bereits zu ca. 70 Prozent ausgeschöpft sei. Daher sei die geplante Neufassung der Förderrichtlinie mit der zusätzlichen Mittelbereitstellung auch für den Kreis Segeberg von Bedeutung.