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ALLRIS - Auszug

19.02.2015 - 4.1 Informationen des Landrates

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Wortprotokoll

Der Landrat informiert darüber, dass heute (19.02.2015) der Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten (Az.: IV 218-483.0223.31) zur Erstattung von Aufwendungen für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingegangen sei. Die Aktualisierung des Erstattungserlasses sehe eine Anhebung der Betreuungskostenpauschale für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rückwirkend ab 01.01.2015 von 63,91 € auf 95,- € pro Quartal und Person für tatsächlich geleistete Betreuung vor. Die Kreise können die Betreuungskostenpauschale zur Förderung der dezentralen Betreuung in den amtsfreien Gemeinden und Ämtern ganz oder teilweise an diese oder Dritte weitergeben.

 

Der Landrat geht auf die Entwicklung der Asylbewerberzahlen ein. Nach den Worten des Sprechers des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten Anfang Februar d.J. rechnete das Land in diesem Jahr mit mindestens so vielen Asylbewerbern wie 2014 (7.620 Personen). Lt. einem Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 12.02.2015 rechnete Innenminister Studt für 2015 in Schleswig-Holstein mit 10.000 Asylbewerbern. Ministerpräsident Albig habe in seiner gestrigen (18.02.2015) Regierungserklärung im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Zahl der 2015 in Schleswig-Holstein aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber jetzt aktuell mit bis zu 20.000 Personen beziffert. Bei 20.000 neuen Asylbewerbern/innen in Schleswig-Holstein entfallen auf den Kreis Segeberg auf Grund seiner Einwohnerzahl danach rd. 1.900 Personen (letzte Prognose des Fachdienstes II/33.00 Ausländer- und Asylangelegenheiten am 16.02.2015 = 1.250 bis 1.300 Personen). Insgesamt sei davon auszugehen, dass sich die ohnehin schon prekäre Unterbringungssituation zukünftig noch weiter verschärfen werde. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass im Hinblick auf die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren, auf geltendes Haushalts- und Vergaberecht und weiteren Verfahrensvorschriften dringend benötigte Unterbringungsplätze unter Umständen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Daher habe der Landrat kürzlich bereits einen „Brandbrief“ an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten gesandt, in dem unter anderem die Erleichterung des Bau- und Vergaberechtes, die Erhöhung von Unterbringungsmöglichkeiten durch das Land, etc. sowie eine nachhaltige Entlastung der kommunalen Ebene eingefordert wurde. Dieses Schreiben sei den Kreispolitikern/innen auch bereits informatorisch zugesandt worden.

Dem Kreis stünden keine Unterbringungskapazitäten mehr zur Verfügung, so dass eine sofortige Umverteilung auf die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden im Kreisgebiet erfolge. Nicht immer gelinge es den Kommunen auch nur übergangsweise, z.B. Hotels und/oder Pensionen für eine Unterbringung zu organisieren. Auch der Familiennachzug mittels Visum könne die Kommunen auf Grund von ggfs. entstehender Obdachlosigkeit vor größere Herausforderungen stellen.

Herr Schnabel wirft ein, dass der Kreis mit seinen kreisangehörigen Gemeinden als kommunale Familie bei der Bewältigung dieser Aufgaben in einem Boot sitze. Der Kreis dürfe nicht nur an den kreisangehörigen Raum „durchreichen“, sondern müsse auch Unterstützung anbieten. In erster Linie sei allerdings das Land verantwortlich in der Pflicht, den Kommunen insgesamt zu helfen.

Frau Lessing spricht sich daneben auch für eine Befreiung der Kommunen von etwaigen steuerrechtlichen Lasten bei einem zweckgebundenen Immobilienkauf aus.

Frau Berger gibt zu bedenken, dass politisch mit entsprechendem Vorlauf auch die gesundheitliche Infrastruktur thematisch bedacht werden müsse. Ggfs. sei hier auch die Gründung eines Fachgremiums sinnvoll.

 

Der Landrat berichtet über den zwischenzeitlich von ihm gegenüber dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten formgerecht erhobenen Widerspruch gegen die Festsetzung der Finanzausgleichsleitungen für das Jahr 2015 nach dem neuen FAG. Zur Begründung wurde zunächst auf die im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages abgegebene Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages (Umdruck 18/3149) verwiesen. Der Widerspruch diene der reinen Fristwahrung und soll zunächst verhindern, dass der vorliegende Festsetzungsbescheid des Landes bestandskräftig werde und der Kreis Segeberg ihn auch bei einem evtl. erfolgreichen Klageverfahren der anderen Kreise gegen das neue FAG nicht allein wegen eingetretener Unanfechtbarkeit gegen sich gelten lassen müsste.

 

Die sog. „Kontroll-Liste“ zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kreises Segeberg für die Jahre 2010 und 2011 mit den offenen Punkten ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Der aktuelle Schuldenstand zum 31.01.2015 hängt der Niederschrift an.

 

Der Landrat informiert den Hauptausschuss über eine aufgetretene schwere Meningokokken-Erkrankung bei einem 2-jährigen Jungen im Kreis Segeberg, die zum Tode geführt hatte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsaufsicht hätten seit Bekanntwerden am 17.02.2015 unverzüglich die notwendigen Ermittlungen und Maßnahmen durchgeführt. Von weiteren Erkrankungsfällen in diesem Zusammenhang habe das Gesundheitsamt keine Kenntnis, so dass zum jetzigen Zeitpunkt entgegen möglicherweise anderslautender Annahmen nicht von einer Epidemie auszugehen sei. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde bereits versandt. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Landrat teilt mit, dass er sich in der Zeit vom 03.04.2015 bis zum 12.04.2015 sowie vom 18.07.2015 bis zum 09.08.2015 im Urlaub befinde. Die Stellvertreter seien bereits informiert.

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Anlagen