05.02.2015 - 4.4 Fall des im November 2014 alleingelassenen Klei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 05.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
In öffentlicher Sitzung berichtet Herr Stankat noch einmal zusammenfassend von den Geschehnissen, die zum Auffinden des über 40 Stunden alleingelassenen Kindes führten:
- an einem Dienstag (18.11.) fuhr verließ die Mutter gegen Abend die Wohnung und ließ das 17 Monate alte Kind schlafend allein zu Hause zurück.
- Am Mittwoch (19.11.) meldete sich erstmals eine Nachbarin beim Jugendamt und sprach telefonisch mit dem zuständigen Bezirkssozialarbeiter („Kinderweinen aus der Nachbarwohnung“). Die Meldung erschien dem aufnehmenden Mitarbeiter nicht als Notfallmeldung, die zwingend einen unmittelbaren Einsatz ausgelöst hätte. Er nahm sich stattdessen vor, die Familie in den kommenden Tagen aufzusuchen, um zu ermitteln warum das Kind häufig weine und ggfs. der Mutter weitere Hilfen anbieten zu können
- Am Donnerstagvormittag (20.11.) meldete sich die Nachbarin erneut, diesmal mit deutlicherer Schilderung. Es erfolgte in kollegialer Beratung eine Risikoeinschätzung, was zum Ortstermin zweier Mitarbeiter gegen Mittag des Tages führte. Dabei wurden trotz eines geöffneten Fensters aus der Wohnung keine Geräusche wahrgenommen, auch gab es sonst keine Hinweise auf die Anwesenheit von Personen in der Wohnung, u.a. kein Kinderwagen im Hausflur. Die Mitarbeiter hinterließen eine Nachricht an die Mutter mit der Bitte, sich beim Jugendamt zu melden.
- Einige Stunden später hörte die Nachbarin erneut Weinen aus der Wohnung, ging zur nahegelegenen Polizei. Von dort wurde sofort ein Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettung eingeleitet, das Kind aus der Wohnung befreit und ins Krankenhaus gebracht.
- Das Kind wurde vom Jugendamt in Obhut genommen und in einer Pflegefamilie untergebracht wo es sich auch heute noch befindet.
- Im Jugendamt fand anschließend eine Bewertung des Geschehens statt. Dem zuständigen Mitarbeiter mussten dabei Vorhaltungen gemacht werden, die Sachverhaltsaufklärung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und Vehemenz betrieben zu haben sowie das vorhandene dienstliche Regelwerk für die Entgegennahme von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen nicht angewendet zu haben.
- Im Anschluss daran fand außerhalb des Jugendamtes eine arbeitsrechtliche Bewertung des Mitarbeiterhandelns statt, über deren Ergebnis nur in nichtöffentlicher Sitzung Auskunft gegeben werden könne.
- Durch Herrn Stankat wurde unmittelbar nach den Geschehnissen um das allein gelassene Kleinkind eine Zusatzdienstanweisung herausgegeben, die sicherstellen soll, dass die Meldung eines Notfalls vom Jugendamt nicht unerkannt bleibt. Es wurde Kontakt zur Polizei/der Rettungsleitstelle aufgenommen damit von dort eine weitergehende Schulung zur Erkennung von und zum Umgang mit Notfallmeldungen erfolgen kann.
Auf Nachfrage Herrn Blechschmidts gab Herr Stankat an, dass der erste Anruf nicht regelgerecht dokumentiert, sondern nur als Gesprächsnotiz aufgeschrieben wurde.
Frau Saggau fragte an, wie die sog. „Lüttringhaus-Schulung“ zum Geschehen passe. Herr Stankat antwortete, dass diese Schulungen eine Anleitung zur fachlichen Einschätzung möglicher Kindeswohlgefährdungen innerhalb von Familien darstelle. Also die methodische Vergewisserung der Fachleute in der Frage, ob und/ oder wie ein Verbleib des Kindes in der Familie, die in der Regel dem Jugendamt bekannt ist, ohne weitere Gefährdung sichergestellt werden kann. In diesem Fall war die Familie dem Jugendamt nicht bekannt und es galt, den Ernst der (Not-)Lage ohne vorheriges Wissen über die Familie nur aus der Meldung heraus zu erkennen.
Sitzungsunterbrechung von 20:10 – 20:20 Uhr
Anschließend wird die Sitzung nichtöffentlich fortgeführt, alle Nichtausschussmitglieder, bzw. nicht unmittelbar betroffenen Verwaltungsmitarbeiter verlassen die Sitzung. Es wird vereinbart die Mikrofone nicht zu benutzen, damit keine Übertragung ins Foyer stattfinden kann.