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ALLRIS - Auszug

05.02.2015 - 3.2 Budget 2015 - Teilbereich Jugendhilfe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Koch erläutert eingangs die Änderungen zur ursprünglichen Vorlage:

Teilplan 365 – Tageseinrichtungen für Kinder: EUR 130.000 Landesförderung für die pädagogische Fachberatung von Kindertagesstätten  werden vollständig an die Einrichtungen weitergeleitet.

Teilplan 366 – Einrichtungen der Jugendarbeit: Die ausgewiesene Gebäudemiete i.H.v. EUR 269.900,- entfällt, da sie nicht direkt durch den Kreis, sondern über die Zuwendungen an den VJKA beglichen wird.

Teilplan 3631 – Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Nach den ursprünglichen Planungen sei davon auszugehen gewesen, dass für die Schulsozialarbeit vom Land ca. 1,3 Mio. EUR überwiesen werden sollten.

Der Verteilschlüssel des Landes habe sich mittlerweile geändert. Dadurch verringere sich die auf den Kreis Segeberg entfallende Summe Die tatsächlichen Zuwendungen betragen nach vorläufiger Information nur noch  EUR 744.000,-, die vom Kreis vollständig an die Schulträger weitergeleitet werden.

 

Teilplan 3639 – Verwaltung der Jugendhilfe: Supervisionskosten seien bisher aus Bereich Fortbildung beglichen worden. Sie sollen erstmals separat ausgewiesen werden. Der ursprünglich vorgesehene Planansatz von EUR 10.000,- habe sich aber bei erneuter Überprüfung als zu gering erwiesen. Planungsgrundlage sei jetzt, dass jede der drei Regionen EUR 5.000,- zur Verfügung haben soll, sich somit eine Gesamtsumme von EUR 15.000,- ergebe(Erhöhung um EUR 5.000,-). Als Ausgleich wurden die geplanten Kosten für Heimunterbringungen (TP 3633) um EUR 5.000,- reduziert.

 

Auf Nachfrage von Frau Schultz erläutert Herr Stankat, dass Supervisionen für sozialpädagogische Fachkräfte Standard seien und diese aufgrund der zunehmend belastenden Problemstellungen auch dringend nötig seien. Supervisionen stellen aber keine Fort- oder Weiterbildungen dar, insofern seien die Mittel bislang falsch zugeordnet gewesen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schroeder, wie sich die Verringerung des Landesszuschusses für die Schulsozialarbeit erklärt antwortet Herr Stankat, dass sich der Verteilschlüssel des Landes im Rahmen der FAG-Beratung in letzter Sekunde geändert habe, die sozial stärker belasteten Städte werden höher als ursprünglich angenommen gefördert. Über die vorgenannten Mittel hinaus stehen für die Schulsozialarbeit weitere EUR 452.000,- zur Verfügung, diese würden außerhalb des Kreishaushaltes über die Schulräte an die Schulen verteilt, vorrangig an Grundschulen

 

Auf die Frage Herrn Diecks, ob die Schulen informiert seien antwortet Herr Stankat, dass dies gegenüber den Schulträgern grundsätzlich geschehen sei, allerdings ohne Nennung der endgültigen Fördersumme, da diese vom Land noch nicht beschieden sei. Gleichzeitig seien die Schulträger aufgefordert worden, ihre Aufwendungen für Schulsozialarbeit im Jahre 2014 zu  beziffern. Nach Eingang diese Meldungen werde ein Verteilschlüssel entwickelt, der dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll

 

Anschließend werden die einzelnen Teilpläne durch Herrn Koch kurz erläutert:

Teilplan 341 – Unterhaltsvorschlussleistungen:

Es entstehen im Wesentlichen nur Personalkosten zur Sachbearbeitung, da die eigentlichen Unterhaltsleistungen durch das Land erstattet werden.

 

Teilplan 361 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege:

Es handelt sich im Wesentlichen Ausgaben zur Bezuschussung der Tagespflegestellen, für die Sozialstaffeln und die Sprachförderung.

 

Teilplan 362 – Jugendarbeit:

Es handelt sich im Wesentlichen um eigene Personalkosten sowie Transferleistungen an die Stadt Norderstedt.

 

Teilplan 365:

Tageseinrichtungen für Kinder: Die Zuweisung des Landes ist in der Zeile verrutscht, muss in Zeile 6 stehen.

Auf Nachfrage erläutert Herr Koch, dass Abschreibungen bei Investitionsförderungen i.d. Regel über 25 Jahre laufen.

Herr Stankat weist darauf hin, dass es sich mit einem Volumen von rd. 16 Mio. EUR um den finanziell größten Teilplan im Bereich des Jugendamtes handelt. Die Gesamtausgaben des Kreises inkl. der weiterzugebenden Landesmittel für Kindertagesbetreuung liegen bei rund 24 Mio. EUR (TP 361 + TP 365), dies seien schätzungsweise aber nur weniger als 30 % der Gesamtausgaben aller Finanzierungsbeteiligten für Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg.

 

Herr Schröder fragt nach, wie viele der kreiseigenen Investitions-Fördermittel für Kitas abgerufen wurden. Herr Koch erläutert, dass eine Bezifferung derzeit nicht möglich ist, aber nachgereicht werde. Herr Stankat erläutert, dass diese Kreismittel nur eingesetzt würden, wenn die investiven Landes-, bzw. Bundesmittel nicht ausreichten. Nicht abgerufene Kreismittel würden von Jahr zu Jahr übertragen.

 

(Nachtrag zur Niederschrift mit Stand vom 20.02.2015: Von den insgesamt 2,0 Mio. EUR Kreismitteln sind inzwischen 1,78 Mio. EUR bewilligt worden, allerdings zum größten Teil noch nicht abgerufen worden, da die Maßnahmen sich erst in Planung bzw. im Bau befinden. Eine neue Marge an Bundes- und Landesmitteln für den Kreis Segeberg in Höhe von insgesamt 3,04 Mio. EUR für die Jahre 2015 bis 2018 ist in Aussicht gestellt.)

 

 

Teilplan 366 – Einrichtungen der Jugendarbeit:

Frau Saggau weist darauf hin, dass die Bezeichnung „Aufwendungen für Mühle“ sachlich nicht mehr richtig sei. Herr Flägel erläutert, dass eine Änderung der Konto-Bezeichnung aus edv-technischen Gründen nicht möglich sei. Es müsse dann ein neues Konto eingerichtet werden.

 

Teilplan 367 – Beratungswesen:

Herr Koch erklärt, dass sich durch die seit 01.01.2015 geltenden Beratungsverträge Kostensteigerungen ergeben haben, dies betreffe gleichermaßen auch die Aufwendungen zum Sozialvertrag II. Herr Beeth weist darauf hin, dass letzteres in die Zuständigkeit des Sozialausschusses gehört und nicht im Jugendhilfeausschuss besprochen werden könne. Herr Busch u.a. weisen darauf hin, dass die zweifache Zuständigkeit im Teilplan beschrieben sei.

 

Teilplan 3631 – Jugendsozialarbeit, Erzieherischer  Kinder- und Jugendschutz: keine Anmerkungen

 

Teilplan 3632 – Förderung der Erziehung in der Familie:

Herr Koch erläutert, dass hier sowohl eigene Personalkosten, Kosten für die Familienbildungsstätten, sowie die gemeinsame Unterbringung von Eltern und Kindern enthalten sind. Kostensteigerungen seien durch die Stärkung des Kinderschutzes eingetreten.

 

Teilplan 3633 – Hilfen zu Erziehung:

Herr Stankat weist darauf hin, dass es sich hier um den zweitgrößten Teilplan im Bereich des Jugendamtes handelt. Betroffen seien mehr als 1.000 junge Menschen zuzüglich deren Familien und anderer Bürger im Umfeld, hierfür werden mit weiteren Teilplänen zusammen ca. 14 Millionen EUR aufgewendet.

 

Teilplan 3634 – Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie der Zuschuss für die Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch:

Herr Stankat erläutert, das seit Anfang diesen Jahres die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche organisatorisch dem Jugendamt zugegliedert wurden, so dass jetzt solche Hilfen, egal welchen Ursprungs sie sind, von einem Sachgebiet und sinnvoll vernetzt bearbeitet werden können. Eine gesetzliche Regelung dieser Zusammenlegung werde bundesweit schon seit vielen Jahren diskutiert und immer wieder angekündigt, scheine sich aber auf absehbare Zeit nicht zu konkretisieren.

 

Teilplan 3635 – Adoptionsvermittlung, Beistandschaften, Gerichtshilfe

Einige Verwaltungskosten des TP sind jetzt Bestandteil des TP 3639-Verwaltung der Jugendhilfe

 

Teilplan 3636 – Übrige Hilfen

Hierbei handelt es sich in der Hauptsache um die Überweisungen an die Stadt Norderstedt über die derzeit bis Ende 2016 vereinbarten Aufwendungen des dortigen Jugendamtes.

 

Teilplan 3639 – Verwaltung der Jugendhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug

Hier enthalten sind Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Supervision und Fortbildungen sowie Abschreibungen für Ausstattungen wenn sie in der Anschaffung höher als EUR 250,- lagen.

 

Zum Teilplan 3632 weist Frau Schultz auf die Tischvorlage, welche dem Protokoll anhängt, zur Ausweisung eines Betrags i.H.v. EUR 5.000,- für Werbekosten zu den Kinderschutzwochen hin. Begründend vergleicht sie dies mit den Werbekosten für die Segeberger Kulturtage die EUR 50.000 betragen würden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushalt 2015 mit dem im Sachverhalt

geschilderten Änderungen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 14Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen