02.02.2015 - 4.1 Breitbandentwicklung im Kreis SegebergSachstand...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mo., 02.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Krause berichtet anhand einer Präsentation, die dem Protokoll anhängt, über die Breitbandentwicklung im Kreis Segeberg. Im Kreisgebiet sind insgesamt sechs Anbieter tätig. Weiße Flecken bei der Breitbandversorgung sind noch in der Mitte und am Rand des Kreises vorhanden. Die Erstellung eines Lückenschlusskonzeptes wird geplant.
Herr Dieck merkt an, dass innerhalb einiger Gemeinden die Breitbandversorgung im Gemeindegebiet unterschiedlich ausgeprägt ist. In solchen Gemeinden ist eine digitale Spaltung festzustellen.
Der Ausschussvorsitzende wirft die Frage auf, ob eine finanzielle Beteiligung des Kreises beihilferechtlich zulässig ist. Herr Krause erklärt, dass eine finanzielle Beteiligung unter bestimmten Voraussetzungen rechtskonform ist. Er weist darauf hin, dass hierfür ein Konzept erforderlich ist.
Der Landrat erklärt, dass vor dem Hintergrund des Beihilferechts zunächst ein Marktversagen in einem förmlichen Verfahren verbindlich festgestellt werden muss. Nach förmlicher Feststellung des Marktversagens bedarf es der Erarbeitung eines Kreiskonzeptes. Erst dann wäre der Kreis befugt, Dritte (z. B. den WZV) mit der Durchführung der weiteren Maßnahmen direkt zu beauftragen.
Herr Kretschmer gibt zu bedenken, dass diverse Orte an der A7, die als weiße Flecken gekennzeichnet sind, nach derzeitigen Maßstäben über eine gute Versorgung verfügen (z. B. Schmalfeld). Insgesamt ist festzustellen, dass die Versorgung im Kreis Segeberg im Vergleich zu anderen Kreisen in Schleswig-Holstein fortgeschritten ist.
Herr Falck ergänzt, dass die Markterkundungsanalyse nicht durch Mitarbeiter des Kreises direkt erstellt werden kann, sondern der Vergabe an eine rechtlich und fachlich qualifizierte Kanzlei bedarf. Erst nach Abschluss der Markterkundungsanalyse könnten weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Dies wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2016 der Fall sein können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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