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ALLRIS - Auszug

27.01.2015 - 3.9 Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem der Vorsitzende klarstellt, dass der Ausschuss die Ziffer 1 nur zur Kenntnis nehmen könne, sagt Herr Wenzel auf Bitten von Frau Würfel zu, bei der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes die bestehenden Kooperationen innerhalb des Schulsystems darzustellen.

Anschließend bittet Frau Bogalski darum, im Titel kenntlich zu machen, dass sich der Plan nur auf die allgemeinbildenden Schulen und nicht auf die BBZ und Förderschulen beziehe. Herr Wenzel nimmt den Hinweis auf und erklärt auf Nachfrage des Ausschusses, dass dieses der Schulentwicklungsplan gemäß § 51 Schulgesetz für alle Schulen im Kreis Segeberg sei. Dabei seien zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen.

Derzeit laufen Gespräche und Planungen für einen Schulentwicklungsplan gemäß § 48 Abs. 1 Ziff.1 Schulgesetz für alle Schulen in Trägerschaft des Kreises. Hier sollen auch die ganzheitlichen Möglichkeiten im Kreis abgebildet werden.

Der Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag mit der von ihm angeregten Anpassung zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

1.  Der Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2013/14 wird in der Fassung des Standes November 2014 zur Kenntnis genommen.

 

2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der Basis dieser Planung abzugeben.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Text des Planes und erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage