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ALLRIS - Auszug

22.01.2015 - 4.1 Informationen des Landrates

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Wortprotokoll

Zunächst berichtet der Landrat zur mündlichen Urteilsbegründung zum OVG-Urteil zu den Windenergieflächen im Regionalplan, dass die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung aufgrund von Verfahrensfehlern und erheblichen Abwägungsmängeln unwirksam sei. Die Entscheidung habe zur Folge, dass z. Zt. keine planerische Steuerung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen gegeben sei. Um künftig wieder eine planerische Steuerung zu erreichen, sei denkbar, dass die Landesplanungsbehörde das Verfahren zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen wiederhole oder dass die Gemeinden eine gewisse Steuerung über ihre Flächennutzungsplanung für ihr Gemeindegebiet vornehmen. Der ausführliche Vermerk hängt dem Protokoll an.

 

Des Weiteren lägen jetzt Hinweise des Innenministeriums zur Auslegung des Informationszu-gangsgesetzes vor. Dieses betreffe die Neufassung des Artikels 35 „Transparenz“, wonach amtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Hinweise sind dem Protokoll angefügt.

 

Anschließend erklärt der Landrat zu dem Presseartikel der Lübecker Nachrichten vom 20.12.2014 mit der Überschrift „Rüffel aus Kiel für Segebergs Ausländeramt“, dass es sich bei der als „Rüffel“ bezeichneten Rückmeldung des Innenministeriums um den Erlass aus August 2014 handle, wonach lediglich an einer Stelle eine andere Rechtsauffassung des Innenministe-riums vorliege. Danach hielte das Innenministerium zunächst eine angekündigte Abschiebung für das angemessene Mittel und nicht wie hier vorgesehen die unangekündigte Abschiebungs-maßnahme. Alle anderen getroffenen Maßnahmen der Ausländerbehörde seien angemessen oder weitere Vorwürfe nicht belegbar gewesen.

In Zukunft dürften unangekündigte Maßnahmen allerdings landesweit nur noch mit Zustimmung des Innenministeriums durchgeführt werden.

 

Auf die Information des Landrates, dass der Kreis Herzogtum-Lauenburg angefragt habe, ob Interesse an einer kreisübergreifenden Verwaltungskooperation gemeinsam mit dem Kreis Stormarn bestehe, wobei die genauen Themen noch nicht bekannt seien, erklärt der Ausschuss, dass dies in der Vergangenheit bereits angedacht gewesen, aber letztlich nicht durchgeführt worden sei. Generell bestehe auf Seiten des Kreises heute wie damals Interesse, allerdings würden erst dann Bemühungen gestartet werden, wenn die Ernsthaftigkeit der anderen Kreise feststehen würde.

 

Zu den anstehenden Haushaltsberatungen informiert der Landrat über den Vorschlag der Ver-waltung, die Budgets der Fachbereiche L und I in der Hauptausschusssitzung am 19.02.2015 und die aus den Fachausschüssen in einer Gesamtberatung am 03.03.2015 vorzunehmen.

 

Der aktuelle Schuldenstand hängt dem Protokoll an.

 

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Anlagen