30.10.2014 - 3.3.4 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Bet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 30.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Kreistag möge beschließen:
- Kommunen erhalten 100 % der Betreuungskostenpauschale, wenn sie eigenverantwortlich in vollem Umfang die Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet abdecken; es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg statt.
- Kommunen, die hauptamtliche Kräfte oder andere Träger mit der Betreuung beauftragen, aber die Verantwortlichkeit weiterhin beim Kreis Segeberg sehen, erhalten 50 % der Betreuungskostenpauschale.
- Kommunen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, erhalten 20 % der Pauschale, wenn sie dem Kreis bestätigen, dass sie Leistungen entsprechend dem Erstattungserlass des Landes erbringen und somit die Voraussetzungen nach dem Erstattungserlass des Landes erfüllen.