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ALLRIS - Auszug

16.04.2014 - 3.2 Wahl des Abschlussprüfers 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Backhaus informiert zu Beginn, dass in der bestehenden Betriebssatzung Satzung keine Regelung über das Auswahlverfahren vorhanden sei und aus diesem Grunde diese Vorlage vorsorglich erstellt worden sei. Auf Nachfrage erläutert er, dass es sich in der Unabhängigkeitserklärung bei dem laufenden Jahr um 2013 handelt. Die Prüfung habe für 2012 stattgefunden, weshalb das vorausgegangene Jahr 2011 sei. Das Ausschöpfen von Synergieeffekten beziehe sich darauf, dass ein neuer Abschlussprüfer eine vollständig neue Bestandsaufnahme durchführen müsse, während die jetzige Prüferin sich auf ihre Ergebnisse der Vorprüfungen beziehen könne. Da ein Prüfer sechs Jahre in Folge tätig werden dürfe, sei es in diesem Jahr noch möglich, diese Prüferin erneut zu beauftragen. Auf Antrag kann ggf. über den Turnus von 6 Jahren hinaus die Abschlussprüfung durchgeführt werden.

Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt, dem Landesrechnungshof die TREUKOM GmbH WPG StBG als Prüferin des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 der ISE vorzuschlagen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10Ablehnung: 1Enthaltung: 1

 

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Anlagen zur Vorlage