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ALLRIS - Auszug

16.04.2014 - 3.1 HU Bau Neubau Abbundhalle an der ÜAS in Bad Seg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eingangs erläutert Herr Backhaus die Vorlage und damit die Gründe, wieso der in der Vergangenheit beschlossene Kostendeckel nicht eingehalten werden könne. Des Weiteren informiert er auch aufgrund Nachfragen über die teilweise Refinanzierung durch beispielsweise Schadensersatzansprüche, welche notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden würden, oder Mietforderungen gegenüber der Innung, welche ein Konsens aus gemeinsamen Gesprächen seien. Die Innung wird sich darüber hinaus mit 100.000 Euro an den Baukosten beteiligen. Dies ist vertraglich vereinbart. Eine erste Rate über 33.000 Euro wurde in 2013 an die ISE bereits überwiesen. Durch die in der DrS dargelegte geplante Budgetverschiebung gäbe es keine Veränderung der Gesamtkreditaufnahme und ein Nachtragswirtschaftsplan sei diesbezüglich nicht erforderlich.

Anschließend führt Herr Backhaus aus, dass der Finanzierungsbedarf (Kreditaufnahme) für das Projekt so gering wie möglich gehalten werden soll.

Herr Kittler macht darauf aufmerksam, dass die freiwilligen Leistungen des Kreises mit dem immer größer werdenden Zeitablauf stetig steigen. Die Antwort auf die Frage von Herrn Dieck, woraus die Reduzierung der Gesamtkosten um 20.000 Euro resultiere, die in der ersten Vorlage mit 1.710.000 Euro beziffert und nunmehr mit 1.688.000 Euro veranschlagt seien, hängt dem Protokoll bei.

Nachdem Herr Dieck daran erinnert, dass eine zügige Fertigstellung angestrebt werden solle, damit weitere Projekte fortgeführt werden könnten, lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt, dass der auf der Grundlage der DrS/2012/072 gefasste Beschluss, das Gesamtbudget für das Projekt Neubau Abbundhalle an der ÜAS in Bad Segeberg auf EUR 1.445.000 festzusetzen, wie folgt modifiziert wird:

1)      Die auf der Grundlage der Kostenermittlung zuletzt vom 10.03.2014 zu erwartenden Mehrkosten von 243.000 € sollen grundsätzlich nicht überschritten werden

2)      Die Möglichkeiten der Refinanzierung (Schadenersatzleistungen, Versicherungserstattungen etc.) des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs sollen weitestgehend ausgeschöpft werden

3)      Der Mehrbedarf der Finanzierungsmittel ist durch Umschichtung frei werdender Finanzierungsmittel aus anderen Bauvorhaben innerhalb der vorgesehenen Gesamtkreditaufnahme 2014 zu kompensieren.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10Ablehnung: 1Enthaltung: 1

 

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Anlagen