20.03.2014 - 3.1 Sachstandsbericht "VION", ggf. Beschlüsse (öffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Do., 20.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Landrätin gibt zu Beginn einen Überblick über die Chronologie bzgl. der Betriebsuntersagung für den Schlacht- und Zerlegebetrieb der VION in Bad Bramstedt. Diese hängt dem Protokoll an. Dabei betont sie, dass es sich bisher um einen Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft handle. Die Vorsitzende erklärt, die Staatsanwaltschaft zur Sitzung habe einladen zu wollen, sie habe jedoch niemanden erreichen können.
Die Landrätin macht deutlich, dass bisher eine Fülle an Verdachtsmomenten vorliege, die politisch wie medial nicht mit Tatsachenvorträgen verwechselt werden dürften.
Solange Verwaltungs- sowie Gerichtsverfahren und Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen andauern sei jede Art von Bekanntmachungen eng mit der Fachaufsicht und der Staatsanwaltschaft abzustimmen.
Aus dem Ausschuss kommt die Frage auf, wieso die Dokumente wie z.B. die drei durch den Kreis beauftragten Gutachten und die Garantierklärungen der VION den Kreistagsabgeordneten und Mitgliedern des Ausschusses bisher nicht zugänglich gemacht wurden. Die Landrätin erläutert daraufhin, dass diese nicht versandt werden können, da sie ein Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seien, bietet jedoch an, dass diese im Kreistagsbüro eingesehen werden können.
Anschließend präsentiert Herr Dr. Warlies seinen öffentlichen Bericht, welcher dem Protokoll anhängt. Er und die Landrätin verdeutlichen, dass jeder Schlachtkörper an unterschiedlichen Stationen vom Fleischhygieneamt des Kreises überwacht werde. Insgesamt seien elf Personen pro Schicht, demnach 22 Personen am Tag, tätig.
Auf Nachfrage von Herrn Lauff, wieso die vorgestellten Erkenntnisse nicht bereits zuvor veröffentlicht worden seien, um die negative Pressedarstellung des Kreises zu verhindern, erläutern die Landrätin und Herr Dr. Warlies, dass es sich um eine pauschale Vorwurfslage gehandelt habe, die zunächst soweit möglich im Detail abgeklärt werden mussten. Erste Erkenntnisse habe man erst durch die Akteneinsicht erhalten. Ebenfalls hatte zunächst eine Abstimmung mit dem MELUR zu erfolgen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wolle Herr Dr. Warlies keine Prognose abgeben, ob seine Einschätzungen bzgl. des Betriebes Bestand hätten und wann und ob die Arbeit wieder aufgenommen werden könne.
Des Weiteren erläutert Herr Dr. Warlies, dass es sich bei den sog. Kladden um das Veterinärkontrollbuch handle, welche handschriftliche Aufzeichnungen enthalte, aber nicht in einem einheitlichen System geführt werden würde. Zum Vorwurf des unqualifizierten Personals im Schlachthof äußert er, dass der Betäuber einen Sachkundenachweis haben müsse und die vielen seit Himmelfahrt 2011 dort eingesetzten rumänischen EU-Bürger eingearbeitet seien. Sprachprobleme seien vorhanden, allerdings sprächen die Weisungsbefugten deutsch.
Zum Thema „überalterte Tötungsfalle“ führt Herr Dr. Warlies aus, dass das neue EU-Recht erst zum 01.01.2019 umgesetzt werden müsse. Bevor die Vorwürfe bekannt wurden, sei bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, um die vorhandene Tötungsfalle in Hinblick auf die Übergangsfrist bewerten zu lassen.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden erläutert Herr Dr. Warlies den Ablauf eines Widerrufs einer Zulassung. Derzeit befinde man sich in der Phase der Anhörung des Betriebes, welche durchzuführen sei bevor ein Widerruf ausgesprochen werden könne.
Eine Melkanlage sei nicht vorgeschrieben, wenn die Tiere innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft geschlachtet werden würden. Der Kreis habe daher Verfahren eingeleitet, wenn die Schlachtungen später stattgefunden haben.
Herr Dr. Warlies erläutert auf Nachfrage, dass es nicht sein originärer Aufgabenbereich sei, den Betrieb persönlich regelmäßig zu überwachen. Ihm werde u.a. durch die Fachdienstleitung berichtet.
Abschließend führt er aus, dass die Tiere bei ihrer Ankunft kontrolliert werden würden. Nur in Ausnahmefällen kämen die Tiere in der Nacht auf dem Schlachthof an, wobei die Kontrolle dann am nächsten Tag nachgeholt werden würde.
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