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ALLRIS - Auszug

09.12.2014 - 3.3 Notwendigkeit der Neuorganisation der Finanzbuc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Dieck erklärt Frau Grandt, dass die 2,6 VZS für Assistenztätigkeiten aus freien Stellenanteilen des laufenden Haushaltsjahres entstanden seien. Dies sei aber ab dem 01.04.2015 nicht mehr möglich.

Da es im Fachdienst 21.00 noch freie Kapazitäten in Höhe von 0,3 VZS gebe, müssten hier nur 0,7 VZS aufgestockt werden, um eine notwendige ganze Stelle zu besetzen. Der Landrat ergänzt, dass es hier um die Auflösung von Rückständen gehe und dass die Stelleneinwerbung befristet für einen planbaren Zeitraum sei.

Auf Hinweis von Herrn Kruse, dass der Personalrat der Vorlage noch nicht zugestimmt habe, erklärt der Vorsitzende, dass es sich hier um einen Planungsbeschluss handle und der Personalrat bis zu den Stellenberatungen Zeit hätte.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuorganisation der Finanzbuchhaltung (Fachdienst 21.00) und zum Personalmehrbedarf in der Kämmerei (Fachdienst 20.00) zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, folgende Stellen in den Stellenplan 2015 aufzunehmen:

 

(1)     1,7 Stellen im Fachdienst 21.00, die im Vorgriff auf den Stellenplan 2015 ab dem 01.04.2015 zu besetzen sind; dabei ist die 0,7 Stelle (E 5) für die Dauer von 3 Jahren zu befristen und die 1,0 Stelle (E 11/A 11) unbefristet zu besetzen;

(2)     1,0 Stelle (E 11/A 11) unbefristet für den Fachdienst 20.00.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

 

Anschließend erkundigt sich Herr Dieck nach der Vereinbarkeit der Vollständigkeitserklärung mit dem Umstand, dass nicht alle Kosten mit Rückstellungen hinterlegt werden. Daraufhin erklärt Frau McGregor, dass die Fachdienste durch die Vorlage von Vollständigkeitserklärungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse in erster Linie hinsichtlich der Forderungserfassungen verstärkt in die Verantwortung genommen werden sollen. Des Weiteren erläutert sie kurz die Hintergründe zur beabsichtigten Abschaffung der sonstigen Rückstellungen im doppischen Haushaltsrecht. Von diesen sonstigen Rückstellungen habe der Kreis in der Vergangenheit nur in einzelnen Fällen Gebrauch gemacht. Herr Dieck ermahnt, dass der Kreis sich nicht besser darstellen dürfen als er finanziell ist. Verfahrensrücklagen werden weiterhin gebildet erklärt Frau McGregor auf Nachfrage von Frau Grote.