03.12.2014 - 7.1 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mi., 03.12.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Mozer informiert, dass der Vertrag mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, welcher Leistungsbestellungen der Gemeinde, die über das Grundangebot des Kreises hinaus gingen, regele, aktualisiert worden sei. Zukünftig zahle die Gemeinde 14.600 Euro jährlich an den Kreis. Bisher seien es 10.800 Euro gewesen.
Daneben sei ebenfalls der Vertrag mit der Stadt Lübeck aktualisiert worden. Darin steige Lübeck erstmals in die territoriale Finanzierung des ÖPNV, welcher aus dem Umland komme, ein. Der Betrag, den Lübeck zahle, betrage im kommenden Jahr 58.000 Euro.
Anschließend führt Herr Brauer aus, dass er darauf angesprochen worden sei, dass das Oberverwaltungsgericht die Knickverordnung gekippt hätte und fragt nach den Auswirkungen. Herr Falck erklärt, dass ihm dazu nichts bekannt sei. Eine Knickverordnung würde nicht existieren, lediglich eine Biotopverordnung. Er werde sich dazu mit dem Ministerium in Verbindung setzen und dem Protokoll eine Information anfügen.
Anmerkung zum Protokoll: Die Biotopverordnung mit Ausführungsbestimmungen bestehen weiter. Das Land wurde durch das Verwaltungsgericht aufgefordert, vor einer abschließenden Entscheidung einzelne Bestimmungen nachzubessern. Die Rechtmäßigkeit des Saumstreifens von 50cm Breite wurde bestätigt.
Herr Wersig fragt, ob es in der Verwaltung eine Übersicht über Anlagen, wie beispielweise Biogasanlage und Windkraftanlagen, im Kreis Segeberg gebe. Der Vorsitzende erklärt, dass es ein entsprechendes Kataster gebe. Herr Wersig wird dazu Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen.
Abschließend berichtet der Vorsitzende von der Auftaktveranstaltung zur Trassenfindung der 380 kV Leitungen. Dort seien Voruntersuchungen dazu, wie eine Trasse gefunden werde, vorgestellt worden. Dabei gebe es zwei Prämissen. Zum einen die Orientierung an vorhandenen Infrastrukturelementen und zum anderen eine Raumempfindlichkeitsanalyse. Die Aussage des Planungsbüros zur hier vorliegenden Raumempfindlichkeitsanalyse sei gewesen, dass auf der geplanten A20 Trasse keine Stromleitungen gebaut werden könnten. Eher würde die Trasse der vorhandenen 220 kV Leitungen in Frage kommen.