17.11.2014 - 4.1 Aufgaben des Gesundheitsamtes in Zusammenhang m...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mo., 17.11.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Friege informiert anhand einer Präsentation über die Aufgaben des Gesundheitsamtes vor dem Hintergrund von Ebola in Westafrika und anhand von Beispielen als der alltäglichen Praxis im Kreis Segeberg (Masernausbruch, Hirnhautentzündung u.a.)
Es folgen Nachfragen zu möglichen Ebolafällen, zu denen erläutert wird:
Spezielle Rettungswagen (sogenannte Infektions-RTW = I-RTW) bringen Infizierte mit hochansteckenden, lebensgefährlichen Erregern in Behandlungszentren. Zuständig sind per Verwaltungsabkommen für Patienten aus Schleswig-Holstein der I-RTW der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Hamburg und die Klinik am Tropenmedizinischen Institut am UKE.
Pauschale Reglungen, wonach rückkehrende Helfer aus einem Westafrika-Hilfseinsatz automatisch als Kontaktpersonen in Quarantäne gehören, gebe es nicht. - Dies seien immer Einzelfallentscheidungen des Gesundheitsamtes.
Gefragt zu Masern und anderen von der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) empfohlenen Impfungen: Die STIKO-Empfehlungen spiegeln den Stand der medizinischen Wissenschaft wider, entsprechend haben Patienten ein Recht auf eine diesbezügliche ärztliche Aufklärung.
STIKO-Empfehlungen sind weniger eine „Empfehlung“, sondern eine dringliche Aufforderung, sich bzw. seine Kinder impfen zu lassen. - Eine Impfverpflichtung gebe es in Deutschland jedoch nicht mehr, und auch keine Routinekontrolle durch das Gesundheitsamt.
In Ausbruchsituation sei das Gesundheitsamt jedoch gehalten, den Impfstatus zu prüfen und ungeimpfte Personen am Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen zu hindern. Dies habe es beim Masernausbruch bei Schülern einer Trappenkamper Grundschule anordnen müssen.
Herr Dr. Warlies erklärt auf Nachfrage von Herrn Siebke, dass es bisher drei nachweisliche Ausbrüche der Geflügelpest in Europa mit dem Subtyp H5N8 gegeben habe. Die Einschleppungsursachen sind noch fraglich. Zu der Hasenpest erläutert Herr Dr. Warlies, dass sich durch den Nachweis bei einem Hasen in Schleswig-Holstein keine Veränderung ergeben habe, das Thema nur gerade publik geworden sei. Diese Krankheit sei bekannt. Es ist davon auszugehen, dass ein geringer Prozentsatz der Hasenpopulation infiziert sei.