04.11.2014 - 3.1 Antrag der Fraktion Die LINKE: Rehabilitierung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 04.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Vorsitzende führt mit einer Mail des damaligen Landrates Herrn Gorrissen in die Thematik ein, in welcher dieser bestätigt, zunächst eine mündliche und anschließend eine schriftliche Vollmacht an Frau Dr. Herbst gegeben zu haben. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den der Fraktion Die LINKE zurückzuweisen.
Anschließend erläutert Herr Hansen die Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danach sei die Kündigung aus heutiger Sicht unverhältnismäßig, da Frau Dr. Herbst im Sinne eines übergeordneten Interesses gehandelt habe. Da die Fraktion die rechtskräftigen Urteile anerkenne, gebe es allerdings keinen Rechtsgrund für eine Entschädigung. Die Alternative sei eine finanzielle Anerkennung in Form eines Preises für Zivilcourage.
Frau Lessing, Herr Dieck und Herr Schnabel sprechen sich hingegen dafür aus, dass hier die arbeitsrechtlichen Themen relevant seien und dass aufgrund der Rechtskräftigkeit kein Handlungsspielraum bestehe. Die wissenschaftlichen Kenntnisse seien nicht relevant, seien aber auch von keinem Zeitpunkt von jemandem angezweifelt worden. Auch sei die Kündigung nicht unverhältnismäßig, da Frau Dr. Herbst von ihrer Vollmacht keinen Gebrauch gemacht habe und dieses Verhalten illoyal gewesen sei. Nachdem Herr Kittler anmerkt, dass in dem Urteil die Meinungsfreiheit nicht genügend berücksichtigt worden sei und seinen Antrag dahingehend konkretisiert, dass es finanziell nicht um einen großen Betrag gehe und eine Einigung gemeinsam mit einem Moderator gefunden werden könne, erklärt der Vorsitzende, dass hier durch den Vertrauensbruch ein zeitloser Kündigungsgrund vorliege.
Herr Zylka führt aus, dass das Handeln von Frau Dr. Herbst zur Kündigung führte und ihr diese zuvor angekündigt worden sei. Anschließend stellt er seinen zuvor verteilten Beschlussvorschlag vor, aus welchem hervorgeht, dass die wissenschaftlichen Kenntnisse anerkannt werden, es aber zu keiner abweichenden Bewertung des Sachverhalts kommen kann.
Auch der Landrat spricht sich dafür aus, dass eine Neubewertung der Urteile nicht anstehe und weist darauf hin, dass eine Nebenbemerkung in einem Urteil nicht überbewertet und zur Entscheidungsgrundlage herbei gezogen werden dürfe. Heute erwarte er, dass seine Mitarbeiter ihn direkt auf kritische Zustände hinweisen würden.
Anschließend stellt der Vorsitzenden seinen Antrag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der folgende Antrag der Fraktion Die LINKE wird zurückgewiesen:
„Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, diesen Fall aus heutiger Sicht neu zu bewerten, Frau Dr. Herbst zu rehabilitieren und sich mit ihr einvernehmlich bis spätestens 21.12.2014 über eine Entschädigung zu verständigen, die ihre Beschäftigungslosigkeit von Kündigung bis Pensionseintrittsalter ausgleicht.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 11Ablehnung: 1Enthaltung: -
Anschließend stellt Frau Lessing den Antrag, über den Beschlussvorschlag des Kreispräsidenten abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der möge beschließen: der Kreistag erkennt die Bemühungen der Tierärztin Dr. Margrit Herbst an, frühzeitig über die Gefahren aufzuklären, die von der Tierseuche BSE ausgehen. Sie hat nach wissenschaftlicher Befassung mit dieser Krankheit mehrere Beiträge in Fachpublikationen veröffentlicht und Interviews gegeben, die dazu beigetragen haben, die Seuche in der Öffentlichkeit ernst zu nehmen.
Ihr Verhalten, das im November 1994 zu ihrer fristlosen Entlassung aus dem tierärztlichen Dienst des Kreises Segeberg führte, ist auch nach erneuter Würdigung der vorliegenden Unterlagen und nach Anhörung von Frau Dr. Herbst und nach Stellungnahmen von anderen Zeugen der damaligen Vorgänge nicht anders als bisher zu beurteilen. Insbesondere sieht der Kreistag in dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts vom Dezember 1995, das die fristlose Kündigung als rechtmäßig ansah, eine noch heute zutreffende Bewertung ihres Verhaltens. Für eine Entschädigung gibt es daher weder Anlass noch eine Rechtsgrundlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
217,1 kB
|