04.11.2014 - 3.3.4 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Bet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 04.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Eingangs erläutert der Landrat, dass die Verwaltung diese Vorlage aufgrund des neuen Beschlussvorschlages im Sozialausschuss zurückgezogen habe.
Es käme darauf an, eine gleichmäßige Betreuung durch die dezentralen Kräfte sicher zu stellen. Dabei seien nicht nur die Alltagsfälle wie z.B. Hilfe beim Einkaufen relevant, sondern auch die Betreuung von Menschen z.B. mit einem Trauma.
Der neue Beschlussvorschlag beinhalte Abstufungen nach Leistungsfähigkeit und Willen der Kommunen. Die Höhe der Betreuungspauschale sei gekoppelt mit der Verantwortung, die von der Kommune übernommen werde. Die Abfrage bei den Kommunen, in welcher Stufe sie sich einordnen möchten, soll zeitnah beginnen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag möge beschließen:
- Kommunen erhalten 100 % der Betreuungskostenpauschale, wenn sie eigenverantwortlich in vollem Umfang die Betreuung der Asylsuchenden im Kreisgebiet abdecken; es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg statt.
- Kommunen, die hauptamtliche Kräfte oder andere Träger mit der Betreuung beauftragen, aber die Verantwortlichkeit weiterhin beim Kreis Segeberg sehen, erhalten 50 % der Betreuungskostenpauschale.
- Kommunen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, erhalten 20 % der Pauschale, wenn sie dem Kreis bestätigen, dass sie Leistungen entsprechend dem Erstattungserlass des Landes erbringen und somit die Voraussetzungen nach dem Erstattungserlass des Landes erfüllen.