22.09.2014 - 5.5 Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Ret...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Mo., 22.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schröder nimmt Bezug auf die aktuelle Presseberichterstattung bezüglich der Veränderungen beim KBA e.V. Norderstedt. Der Kreis Segeberg wurde vom KBA e.V. darüber informiert, dass es Änderungen im Vorstand des KBA e.V. gegeben hat. Herr Vollmer hat sein Amt als 1. Vorsitzender niedergelegt, ebenso der 2. Vorsitzende und der Beisitzer. Herr Vollmer wird allerdings zunächst weiter als Geschäftsführer für den KBA e.V. tätig sein. Ende August wurde ein neuer Vorstand gewählt. Bemerkenswert dabei sei, dass die nunmehr im Vorstand vertretenen Personen beruflich mit dem privaten Rettungsdienstbetreiber Falck verknüpft sind. Dies veranlasste die Presse, von einer Übernahme des KBA e.V. durch Falck zu berichten. Rechtlich betrachtet handle es sich zunächst lediglich um eine Änderung innerhalb der Strukturen des Vereins. Nach Aussage des bisherigen Vorsitzenden sei nicht daran gedacht, über die Änderungen im Vorsitz hinaus weitere Veränderungen vorzunehmen. Der KBA e.V. soll in seiner bisherigen Form bestehen bleiben. Seitens des Kreises werden die Veränderungen derzeit rechtlich geprüft. Herr Schröder weist darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die Veränderungen innerhalb des KBA e.V. keine negativen Auswirkungen auf die Durchführung des Rettungsdienstes haben werden. Der neue Vorstand des Vereins wird sehr darauf achten, dass es keine Kritik an der Durchführung des Rettungsdienstes geben wird.
Außerdem berichtet Herr Schröder, dass derzeit mit den Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes über die Beauftragung eines Gutachtens zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes im Kreis Segeberg verhandelt wird. Durch das Gutachten sollen Kostenansätze, zu denen es seitens Träger des Rettungsdienstes und Krankenkassen unterschiedliche Auffassungen gibt unabhängig geprüft werden. Dies soll auch dazu beitragen, die künftigen Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen auf Basis der dann festgestellten Kostenansätze zu vereinfachen. Die Kosten des Gutachtens werden aus Mitteln des Rettungsdienstes getragen.