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ALLRIS - Auszug

22.09.2014 - 5.4 Informationen zum Unglück in Rohlstorf durch de...

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Wortprotokoll

Herr Gloyer schildert detailliert den Unfallhergang am 15.08.2014, in welchem die Freiwilligen Feuerwehren von Rohlstorf und Krems 2 involviert waren. Bei den Löscharbeiten, bei welchem üblicherweise lediglich der Löscher einen Atemschutz trägt, sei es zu einer Explosion gekommen. So etwas sei zuvor noch nie geschehen. Durch die Stichflamme hätten zehn Kammeraden erhebliche Brandverletzungen im Gesicht und an den Händen erlitten. Der ortsanwesende Rettungswagen hätte sofort den Großalarm ausgelöst und die Verletzten seien in die umliegenden Krankenhäuser gebracht worden. Der Kamerad mit der kompletten Schutzausrüstung sei mit Prellung davon gekommen. Bei allen sei ein guter Heilungsverlauf zu verzeichnen und der Letzte sei bereits aus dem Krankenhaus entlassen. Die Angehörigen seien persönlich im Feuerwehrhaus informiert worden.

Als Konsequenz sollen laut Herrn Gloyer nun alle Kameraden bei PKW-Unfällen Flammenschutzhauben tragen.

Zu Unglücksursache erklärt Herr Gloyer, dass bisher noch nicht alle Fragen beantwortet seien und die Folgeuntersuchungen noch laufen würden.

Auch in Zukunft solle die Priorität beim Helfen liegen. Allerdings soll zukünftig anhand des Kennzeichens eine Warnmeldung aktiviert werden, wenn es sich um ein gasbetriebenes Fahrzeug handle.

Der Ausschuss wünscht den Kameraden abschließend weiterhin gute Besserung und dankt im Namen der Bevölkerung allen Feuerwehrkameraden für ihre tägliche Arbeit.

Des Weiteren informiert Herr Gloyer kurz über die Mehrbelastung im technischen Betrieb der Kreisfeuerwehrzentrale aufgrund der Gebührenbefreiung seit 01.01.2014. Bis zum 31.08. sind 25 Fahrzeuge zur Geräteprüfung vorgestellt worden, die bis dato von den Wehren selbst oder anderen Organisationen geprüft wurden. Das ergebe ein zusätzliches Prüfvolumen von 380 einzelnen Gerätschaften. Diese Mehrbelastung kann nur zu Teilen durch die neue Mitarbeiterin abgedeckt werden. Daher soll der Vertrag des Kreisfeuerwehrverbandes mit dem geringfügig Beschäftigten nicht wie seinerzeit geplant zum Jahresende auslaufen sondern entsprechend verlängert werden.