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ALLRIS - Auszug

18.09.2014 - 4.1 Berichte/Informationen des Landrates

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Wortprotokoll

Zunächst berichtet der Landrat von der gestrigen Anhörung des Innen- und Rechtsauschusses zusammen mit dem Finanzausschuss des Landtages zum geplanten Reform des FAG. Einigkeit bei den Kommunalen Landesverbänden hätte dahingehend bestanden, dass die FAG-Masse nicht ausreichend bemessen gewesen sei. Diese Auffassung sei allgemein - auch vom OBGM Kämpfer aus Kiel – geteilt worden. Der LKT habe seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf geäußert. Des Weiteren sei moniert worden, dass das Einrechnen der GruSi-Entlastung ein schwerwiegender Fehler sei und dem Willen des Bundesgesetzgebers widerspreche. Im Land käme so die geplante Entlastung nicht bei den Kreisen an. Des Weiteren sei kritisiert worden, dass es keine Mindestbedarfsanalyse gegeben habe. Eine große Schwäche sei nach Prof. Schmidt von der Uni Potsdam, dass nur die tatsächlichen Ausgaben, aber nicht die erforderlichen zur Bemessung herangezogen worden seien. Die vorgesehenen Regelungen zur Anhörungspflicht halte er für einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kreise und äußerte in Teilen verfassungsrechtliche Bedenken.

Am kommenden Samstag werde der Landrat diese Thematik beim Innenminister Breitner ansprechen.

 

Zum aktuellen Stand des Haushaltsentwurfes 2015 berichtet der Landrat, dass die Ausgangslage ein Defizit in Höhe von 3,8 Mio. Euro lt. Mittelfristplanung gewesen sei. Neukalkulationen hätten das Defizit aufgrund neuer Bedarfsanmeldungen der Fachbereiche sowie dem mittlerweile eingegangenen Haushaltserlass des Innenministers für 2015 auf rd. 7 Mio. Euro anwachsen lassen. Das aktuelle Defizit nach den Budgetberatungen liege bei rd. 3,5 bis 4 Mio. Euro. Der Vorschlag zur Erhöhung der Kreisumlage solle das letzte Mittel bleiben, könne aber zurzeit nicht ausgeschlossen werden. Eine wichtige Rolle spielen die genauen Inhalte und Auswirkungen des neuen FAG.

 

Zur Unterbringung von Asylsuchenden in der Kaserne in Boostedt gäbe es keinen neuen Sachstand. Bisher liege der Förderbescheid des Landes noch nicht vor. Die ISE des Kreises Segeberg habe Herrn Staatssekretär Küpperbusch ein Schreiben vom 15.09.2014 zukommen lassen, in welchem mitgeteilt wird, dass der Kreis unverändert beabsichtigt, die GU Schackendorf auch in Zukunft zu betreiben und die geplante dringliche Sanierung durchzuführen. Der Kreis habe des Weiteren ein Schreiben an die Bürgermeister/innen und Amtsvorsteher/innen des Kreises aufgesetzt (DrS/2014/170).

Des Weiteren habe der Kreis um finanzielle Unterstützung geworben, da für unbegleitete Minderjährige Amtsvormundschaften bestehen müssten.

Die Unterbringung in Boostedt könne nur eine Übergangslösung darstellen, da die Gemeinde für so viele Bewerber zu klein sei. Auf Hinweis des Vorsitzenden, die Sicherheitsversorgung beim Gespräch mit dem Innenminister anzusprechen, erklärt der Landrat, dass der Bürgermeister von Boostedt bereits die erforderlichen Rahmenbedingungen angesprochen habe.

 

Anschließend berichtet der Landrat, dass er bereits mit seinen Antrittsbesuchen u.a. bei der Politik, den Ämtern und den Feuerwehren begonnen habe.

 

Bzgl. des Gerichtsverfahrens wegen der Schulkostenbeiträge von der Stadt Bad Bramstedt habe der Kreis erstinstanzlich vollumfänglich gewonnen. Nun sei das weitere Vorgehen davon abhängig wie sich die Stadt positioniere.