11.09.2014 - 3.3 Gemeinsame Grundsätze für Einzelintegration in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 11.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rower erläutert die Vorlage und unterstreicht, dass die Maßnahmen dem Prinzip der Konnexität unterlegen sind.
Herr Josov bemerkt, dass der Kreis in Vorleistung gehen muss.
Herr Dr. Hoffmann bemerkt, dass die Vergütung der Kräfte angemessen sein sollte und dass die Verwaltung um eine positive Entscheidung bittet.
Frau Rohwer erläutert auf Nachfrage, die Mittel seien im Haushalt eingeplant.
Herr Beeth fasst zusammen, der Sozialausschuss stärke der Verwaltung den Rücken, dies sei ein Gebot der Fairness.
Bei einer Enthaltung werden die Maßnahmen zur Einzelintegration vom Gremium beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die gemeinsamen Grundsätze der schleswig-holsteinischen Kreise über die teilstationäre, integrative Förderung von Kindern mit wesentlicher Behinderung und Kindern, die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, in Kindertageseinrichtungen für die Einzelvereinbarungen mit den Trägern ab dem neuen Kindergartenjahr, also dem 01.08.2014, zugrunde zu legen.
Der integrative Mehrbedarf für Einzelintegrationsmaßnahmen wird für den Kreis Segeberg analog der Regelungen für die integrativen Gruppen i. H. v. 5,60 € und 4,70 € für die große/kleine Einzelintegrationsmaßnahme erstattet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86 kB
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