09.09.2014 - 3.1 Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 09.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wagner erläutert die zuvor versandten und anhängenden Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion. Die Neufassung des Absatzes 3 diene der besseren Strukturierung. Zunächst lässt der Vorsitzende über die Änderung zu den Punkten 3.1 und 3.2 der Richtlinie abstimmen, welche nach Aussage von Herrn Wagner der Gleichberechtigung von Erwachsenen und Jugendlichen dienen soll.
Beschlussvorschlag:
3. Preisträgerinnen und Preisträger
3.1. Der Preis soll vorrangig an Personen bzw. Gruppen verliehen werden, die durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind. Der Preis kann auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch ihren langjährigen persönlichen Einsatz um das kulturelle Leben im Kreis in herausragender Weise verdient gemacht haben.
Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3.2. Der Jugend - Kunst- und Kulturpreis wird an Jugendliche verliehen, die nicht älter als 25 Jahre sind und durch Geburt, Leben oder Wirken mit dem Kreis Segeberg verbunden sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Nachdem der Ausschuss sich zur besseren Verdeutlichung des Absatzes 3.3 darauf einigt, diesen zu konkretisieren, da jeder den Preis nur einmal in einer einzigen Sache erhalten dürfe, stellt der Vorsitzende den angepassten Absatz zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
3.3. Der Kunst- und Kulturpreis kann derselben Person oder Gruppe ein einziges Mal als Jugend- Kunst- und Kulturpreis sowie in der anderen Kategorie verliehen werden. Er kann nicht postum verliehen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: 1
Des Weiteren führt Herr Wagner zum Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion zum Punkt 5 aus, dass die Jurymitglieder Entschädigungen erhalten sollten. Auf den Hinweis von Herrn Mohr, für die Fachjury seien 31,- € pro Sitzung zu wenig entgegnet Herr Wagner, dass dies ein Kompromiss zwischen dem zuvor gezahlten und ehrenamtlicher Arbeit darstelle. Der Vorsitzende stellt den Antrag der SPD-Fraktion mit der Korrektur des Wortes „Entschädigungssatzung“ anstatt „Entschädigungssatz“ zu Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Ersetze „Die Tätigkeit der Jurymitglieder ist ehrenamtlich.“ durch „Die Sitzungsgelder für die Sachrichter richten sich nach der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg. Die Aufwendungen der Fachrichter werden entsprechend den Vorgaben der Entschädigungssatzung des Kreises Segeberg für bürgerliche Fraktionsmitglieder entschädigt. Die Fahrtkosten werden auf Grundlage der tatsächlich gefahrenen Kilometer erstattet.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: 2
Auf Hinweise aus dem Ausschuss lässt der Vorsitzende über die Anpassung des Wortes „Parteien“ in „Fraktionen“ im Punkt 5 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Auf Nachfrage von Herrn Dieck erklärt Herr Brinker zum Verfahren, dass die Intention der Verwaltung sei, dass nur natürliche Personen Vorschläge einreichen können.
Nach einem kurzen Meinungsaustausch lässt der Vorsitzende über die Anpassung der Passage über die Jury dahingehend abändern, dass die Fachrichter vom Fachbereich vorgeschlagen werden.
Beschlussvorschlag:
Geeignete Personen für die Besetzung der Fachrichter werden vom Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -
Abschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit allen oben beschlossenen Änderungen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der Kreistag beschließt die neue Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend- Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg mit allen durch den Ausschuss zuvor beschlossenen Anpassungen.
Anlagen zur Vorlage
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