04.09.2014 - 3.2 Einsatz und Verwendung der "Konnexitätsmittel" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 04.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Brinker stellt die Vorlage vor und erläutert, dass es sich derzeit um Schätzungen handle und konkrete Zahlen erst in 2015 genannt werden könnten. Die Verwaltung spreche sich hier für einen Verzicht auf den Vorwegabzug aus, da dieser im Einvernehmen mit allen Gemeinden beschlossen werden müsste.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag zu beschließen, die besondere Zuweisung des Landes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und institutioneller Tagespflege 2014 in Höhe von 1.775.552,65 Euro (Konnexitätsmittel) im Rahmen der Betriebskostenförderung 2014 vollständig an die Kita-Träger für U 3 - Plätze weiterzuleiten. Der Kreis Segeberg verzichtet 2014 auf einen Vorwegabzug von eigenen zuwendungsfähigen Ausgaben in Bezug auf neu geschaffene U 3 - Betreuungsplätze.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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239,6 kB
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