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ALLRIS - Auszug

24.06.2014 - 3.5 HU Bau zur Sanierung der Gemeinschaftsunterkunf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund auftretender Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Herr Backhaus, dass bei Kostenschätzungen ein Abweichungsgrad von 30 % gegenüber der Kostenberechnung zustande kommen kann und dass dieser hier knapp überschritten werde. In Zukunft solle jedoch nur noch mit Kostenberechnungen gearbeitet werden. Des Weiteren erklärt Herr Backhaus, dass in der Schätzung zwar die Architekten laut HOAI berücksichtigt worden seien, letztendlich aber die tatsächlichen Kosten angegeben werden müssen. Bei dem Brandschutz sei es zu Erhöhung der Kosten gekommen, da aufgrund der Zusammenlegung der Räume und Plätze neue Fluchtmöglichkeiten erforderlich werden. Über den Förderantrag der ISE sei noch nicht entschieden. Daher sei bisher auf den Einbau der Schallschutzfenster verzichtet worden, da eine nachträgliche Förderung nicht möglich sei. Aus diesem Grund werden derzeit lediglich die nötigsten Maßnahmen vorgenommen.

Derzeit werde vergaberechtlich geprüft, ob eine Splittung des Projektes in einzelne Teilbauabschnitte möglich sei, so dass auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und Zeit gespart werden könne. [Ergänzung: nach rechtlicher Würdigung der Vergabestelle SH, die zeitlich nach der Sitzung des WA erfolgte, ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich].

Die Ausschreibungsunterlagen seien aber soweit vorbereitet, so dass diese sofort nach Vorliegen des Förderbescheides veröffentlicht werden könnten. Es sei geprüft worden, ob ein Neubau wirtschaftlicher sei. Allerdings würden für die Sanierung nur ca. 51 % von Neubaukosten anfallen. Das Innenministerium geht davon aus, dass aufgrund der Kosten und der damit verbundenen Förderung die Liegenschaft durch den Kreis über einen Zeitraum von 10 Jahren hinaus als Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden soll.

Herr Backhaus macht des Weiteren deutlich, dass die mit dieser Drucksache vorgelegte Kostenberechnung Bestandteil des Förderantrages sei. Abschließend erklären Herr Backhaus und Frau Gaßner, dass es zwei Standards gäbe. Der des Flüchtlingsbeauftragten sei höher als der des Landes. Das Land sei aber nur bereit, den von ihm anerkannten Standard zu fördern, so dass sich die geplanten Maßnahmen daran orientieren:

Herr Müller-Schönemann wünscht eine Übersendung der Architektenverträge, welche nach Aussage von Herrn Backhaus gerade in enger Abstimmung mit dem RPA an die HOAI angepasst werden.

Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt zur Sicherstellung der Finanzierung der „Maßnahme zur Modernisierung der anerkannten Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf“, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von TEUR 550 in den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 einzustellen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: -Enthaltung: 3

 

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Anlagen zur Vorlage