20.05.2014 - 3.2.2 Überzahlter Nießbrauch WKS
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 20.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert die Herkunft des „überzahlten Nießbrauchs“
( = „Ausgleichszahlungen“ im Sinne des Betrauungsakts für die betrauten Leistungen) der WKS.
(Anmerkung: dieser Abschnitt der Niederschrift (inklusive Beschlussauszug) wurde im Nachhinein entsprechend angepasst.)
Die Arbeit der WKS finanziere sich auf Basis des Betrauungsakts vom 13.12.2011 durch den Ende 2011 durch den Kreis und die KSB eingeräumten Nießbrauch aus den Dividenden der E.ON Hanse Aktien.
Aufgrund einer Umstrukturierung innerhalb der EON Hans AG seien für drei Jahre Sonderdividenden zu zahlen, von denen zwei (2013, 2014) bereits gezahlt worden sein. Eine weitere stehe noch aus. Darüber hinaus habe die WKS GmbH im ersten operativen Geschäftsjahr 2012 wesentlich weniger Kosten verursacht als ihr an regulären Nießbrauchszahlungen zugeflossen sind.
Insgesamt verfüge die WKS derzeit gem. GuV über ca. 617.000 Euro Jahresüberschüsse 2012 und 2013; der Jahresüberschuss 2013 in Höhe von ca. 255 T€ sei dabei allerdings noch nicht geprüft / testiert.
Überhöhte Ausgleichszahlungen seien gem. Betrauungsakt an den Kreis zurückzuzahlen. Rückzahlungen von der WKS an den Kreis seien bisher allerdings nicht erfolgt.
Aus diesem Grund habe der Arbeitskreis Beteiligung empfohlen, dass Frau McGregor mit dieser Intention an die WKS herantrete.
Der Vorsitzende stellt anschließend den Beschlussvorschlag des Arbeitskreises Beteiligungsmanagement zur Abstimmung.
Der Kreis Segeberg wird die WKS GmbH schriftlich
- daran erinnern, überhöhte Ausgleichszahlungen im Sinne von Ziffer 6.4. des Betrauungsakts zu den Wirtschaftsjahren 2012 und 2013 an den Kreis zu zahlen
- und auffordern, die gem. Betrauungsakt für die Berechnung und Prüfung des Überzahlungsbetrages erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.