26.02.2014 - 5.1 Informationen und Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 26.02.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Sass-Olker erläutert Herr Falck, dass die Beschilderung innerhalb von Naturschutzgebieten einheitlich vom Land durchgeführt werde. Darin enthalten ist auch das Gebot, Hunde an der Leine zu führen. Die Kontrolle im Einzelfall sei schwierig, allerdings gäbe es Kräfte wie z.B. ehrenamtlich bestellte Naturschutzdienstler oder auch Förster, die auf eine Einhaltung hinwirkten. Aktuell sei der Kreis aufgefordert worden, gegenüber dem Land zu melden, in welchen Gebieten Schilder benötigt werden. Allerdings warte die Verwaltung teilweise Jahre auf die Realisierung der Schilder.
Zum aktuellen Thema der Fällung der 250 Jahre alten Pastorats-Eiche in Kaltenkirchen erklärt Herr Falck, dass das vom Kreis als Untere Naturschutzbehörde in Auftrag gegebene Gutachten an einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen zur Untersuchung der Vitalität des Baumes erhebliche Morschungen und Gefahrenlage attestiert habe. Aufgrund dieses Ergebnisses habe die Zustimmung zur Fällung des Baumes erteilt werden müssen. Auf Nachfrage erklärt Herr Falck, dass der Eigentümer als Verkehrssicherungspflichtiger frei sei, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.