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ALLRIS - Auszug

25.02.2014 - 4.4 Anfrage bzgl. Abschiebung im Kreis Segeberg Ant...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Antwort auf die Anfrage wurde in Allris bereits eingestellt.

Herr Wilken erkundigt sich, ob und wie viele ähnlich gelagerte Fälle zu erwarten sind.
Herr Meenen legt dar, es derzeit 174 geduldete = ausreisepflichtige Personen im Kreis Segeberg gibt.
Der Stand der Verfahren ist dabei sehr unterschiedlich, er reicht von der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise bis zur bevorstehenden Ausweisung. Es sind daher von der Ausländerbehörde weitere Abschiebemaßnahmen vorzubereiten und durchzuführen.
Zudem endet Ende März das sog. Wintermoratorium für die Rückführung von Personen in die Westbalkanstaaten. Das Innenministerium drängt auf eine zügige Rückführung ab April, wobei in diesen Fällen der Ablauf durch eine gemeinsame Sammelmaßnahme des Landesamtes anders sein wird, indem die Betroffenen eine schriftliche Aufforderung erhalten sich dort zu melden und die meisten entsprechend freiwillig ausreisen werden.

Herr Weihe verweist auf ein Schreiben des Innenministeriums vom 27.12.2013, das den Hinweis auf eine beabsichtigte Änderung der Rechtslage auf Bundesebene hinsichtlich des Bleiberechts geduldeter, aber gut integrierter Personen gibt, und fragt, ob diese Regelung im Kreis vorab angewendet wird.
Herr Meenen bestätigt, dass diese Regelung bekannt sei, im Fall Nahe jedoch nicht angewendet werden kann, da Ausschlusstatbestände vorliegen, die die Anwendung ausschließen. Im Naher Fall ist eine aktive Mitarbeit bis heute nicht erkennbar, so dass die genannten Gesetzesregelungen nicht angewendet werdennnen.

Herr Sass-Olker fragt nach der Handhabung in ähnlich gelagerten Fällen.
Herr Meenen stellt klar, dass die Maßnahme rechtlich so erforderlich war. Der Abbruch der Abschiebung war nur auf einen formalen Mangel zurückzuführen (keine Befristung der Wiedereinreisesperre im Bescheid). Dieses Erfordernis war zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, der Erlass des Innenministeriums ist erst eine Woche danach in der Ausländerbehörde eingegangen.
In ähnlich gelagerten Fällen würden daher auch ähnliche Maßnahmen erfolgenssen, auch in Kenntnis möglicher Pressereaktionen.

 

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Anlagen zur Vorlage