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ALLRIS - Auszug

13.02.2014 - 3.1 Förderung des Beratungswesens im Kreis Segeberg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Hoffmann erläutert Vorlage sowie Anlagen und geht auf zuvor zugegangene Fragen ein. Er macht deutlich, dass beim Budget für die Schuldnerberatung keine Abstriche gemacht wurden, sondern nur eine Budgetverschiebung zu Gunsten des Raumes Nord stattgefunden habe. Des Weiteren sei die Frage herangetragen worden, ob eine Budgeterhöhung bzgl. der Front Offices vorgesehen sei. Lt. Herrn Dr. Hoffmann müsse dann eine Steigerung um 15 % auf 70.000 € vorgenommen werden.

Abschließend informiert Herr Dr. Hoffmann zum einen, dass die Verwaltung entgegen der Vorlage vorsieht, für die Wohnungslosenberatung ebenfalls nur einen Träger zu suchen, der dann an allen drei Standorten berät; zum anderen müsse über die Ziffer 2 des Beschlussvorschlags ebenfalls der Hauptausschuss und der Kreistag beschließen.

 

Aufgrund der folgenden Nachfragen aus dem Ausschuss gibt Herr Dr. Hoffmann zu verstehen, dass grundsätzlich das Territorialprinzip für den Einzugsbereich der Beratungsstandorte gelte, aber ein Austausch von Ratsuchenden zwischen den Standorten möglich sei. Dies sei kreisübergreifend allerdings nicht vorgesehen, es sei denn das Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen den Trägern getroffen werden.

 

Nachdem Frau Schultz für die SPD-Fraktion den Antrag stellt, die Regelung über das Front Office aus den Unterlagen zu streichen und in den Aufgabenbereich der Verwaltung zu verlagern, wird dieser kontrovers im Ausschuss diskutiert. Währenddessen stellt Herr Miermeister den Antrag zu Geschäftsordnung, dass eine Abstimmung ohne weitere Diskussion stattfinden solle, welcher jedoch abgelehnt wird. Abschließend stellt Herr Busch den SPD-Antrag zur Abstimmung. Dieser wird mit sechs Zustimmungen abgelehnt.

 

Am Ende stellt Herr Busch die Vorlage mit der von Herrn Dr. Hoffmann eingangs erläuterten Änderung der Verwaltung zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss/Der Sozialausschuss fasst folgende Beschlüsse,

 

  1. die Verwaltung wird mit der Durchführung einer Ausschreibung für die in Anlage 1 benannten Beratungsleistungen auf Grundlage der in Anlage 2 angefügten Vergabekonzeption und der in Anlage 5 aufgezeigten regionalen Verteilung beauftragt mit der Änderung, dass auch für die Wohnungslosenberatung außerhalb von Norderstedt ein Träger gesucht wird .

 

  1. dem Kreistag wird empfohlen, dass das jährliche Budget für Leistungen des Beratungswesens für die Jahre 2015- 2019 um jährlich 374.385,- EUR erhöht wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 25Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage