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ALLRIS - Auszug

31.10.2013 - 3.6 Antrag auf Erhöhung der Mietkostenbeteiligung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert kurz die Historie des Antrages. Ein gleichlautender Antrag für die Jahre 2012 und 2013 wurde vom Ausschuss bereits abgelehnt. Änderungen sollen seiner Meinung nach im Gesamtgefüge bei der Neuregelung des Beratungswesens berücksichtigt werden.

Herr Dr. Tecklenburg von der ATS nimmt zum Antrag Stellung. Er erläutert, dass von der Stadt Kaltenkirchen der zusätzliche Raumbedarf anerkannt wurde. Die Verlagerung der Suchberatungsstelle in das „Haus der Sozialen Beratung“ war sowohl mit der Stadt als auch mit dem Kreis Segeberg abgestimmt. Auch wenn ein anderer Antrag bereits abgelehnt wurde, wollte Herr Dr. Tecklenburg einen neuen Versuch fürs Folgejahr starten.

Herr Weber fragt, wenn es eine Abstimmung mit dem Kreis gegeben hätte, warum denn die zusätzlichen Kosten nicht übernommen werden sollen. Daraufhin wird klargestellt, dass auf Projektebene über die möglichen Veränderungen beim Raumbedarf gesprochen wurde, es jedoch vorher keine Aussagen zu einer möglichen Änderung der Zuschüsse gab. Über Kosten wurde nicht gesprochen.

Der Vorsitzende stellt den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, der Antrag der ATS vom 30.08.2013 auf Erhöhung der Mietkostenbeteiligung für die Suchtberatungsstelle Kaltenkirchen wird abgelehnt. Für das Jahr 2014 wird ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 5.479,32 EUR gewährt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage