31.10.2013 - 8 Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft für Asyls...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 31.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende stellt vor Beratung über den folgenden Tagesordnungspunkt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.
Frau Andrasch erklärt, dass dem Kreis ein Angebot offeriert wurde, mit Hilfe dessen 60 Personen für eine Übergangszeit untergebracht werden können. Um über Alternativen verhandeln zu können, braucht die ISE einen Handlungsauftrag. Daher bittet die Verwaltung um den vorliegenden Beschluss. Es geht ausdrücklich nicht darum, konkret Wohnraum anzumieten, sondern ausdrücklich nur um einen Handlungsauftrag. Frau Andrasch berichtet, dass in der GU Schackendorf gegenwärtig 98 Personen leben. Auf Nachfrage hat die Ausländerbehörde angegeben, dass sie für 2013 von 320 zuzuweisenden Personen ausgeht. Bezüglich dieser Problematik ist mit den Kommunen für den 13.11.2013 ein Gesprächstermin anberaumt.
Frau Glage sieht es als problematisch an, von dem geplanten Gesprächstermin den Handlungsdruck gegenüber den Kommunen abzubauen. Diese sollen eigene Anstrengungen unternehmen, Asylbewerber dezentral unterzubringen. Frau Glage sieht die Möglichkeit, dass einzelne Kommunen sich mit weiteren Überlegungen zurückhalten würden, wenn diese erfahren, dass der Kreis für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach einer Übergangslösung sucht.
Um dem Wunsch der Verwaltung einen Handlungsauftrag zu erhalten entgegenzukommen wird besprochen, den dritten Satz des Beschlussvorschlages der DrS/2013/133 erst in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses abschließend zu beraten.
Die ISE wird beauftragt, für die Zeit der Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft zusätzlichen Wohnraum anzumieten für ca. 80 Personen. Dieser Wohnraum soll in Form von Wohnungen oder mobilen Wohneinheiten bereitgestellt werden.
Die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises sind vom FD 50.00 zu beteiligen, da die Entlastung während der Bauphase im Vordergrund steht und nur gemeinsam eine tragfähige Lösung erreicht werden kann.
Die ISE wird beauftragt, für die Zeit der Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft zusätzlichen Wohnraum anzumieten für ca. 80 Personen. Dieser Wohnraum soll in Form von Wohnungen oder mobilen Wohneinheiten bereitgestellt werden.
Die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises sind vom FD 50.00 zu beteiligen, da die Entlastung während der Bauphase im Vordergrund steht und nur gemeinsam eine tragfähige Lösung erreicht werden kann.