31.10.2013 - 3.3 Beteiligung des Kreises an der Finanzierung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 31.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Andrasch erläutert die Beschlussvorlage. Grundlage für die Förderung sollen „Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ sein. Abweichend von der Regelföderquote nach Ziffer 3.3 von 20 %, soll hier die Ausnahmeregelung nach Ziffer 3.7 zur Anwendung kommen. Danach wäre eine Ausnahme zulässig, wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder besondere Umstände des Einzelfalles eine abweichende Vorgehensweise rechtfertigen würden. Frau Andrasch führt weiter aus, dass auch ein Kontakt zum zuständigen Ministerium besteht. Von Landesseite werden für das Haushaltsjahr 2014 die entsprechenden Mittel bereits eingeplant. Zur Frage, ob Kosten für den Grunderwerb berücksichtigt werden, hat sich das Land noch nicht abschließend geäußert.
Herr Miermeister erklärt, dass er gegen eine Ausnahmeregelung ist. Er sieht die Gefahr, dass auch andere Antragssteller künftig auf Anwendung der Ausnahme bestehen könnten. Auch meint er, dass bei Berechnung der förderfähigen Kosten die Kosten für den Grundstückserwerb nicht berücksichtigt werden sollten.
Zum einen stimmt Herr Dieck diesen Ausführungen zu. Er betont, dass die Arbeit des Frauenhauses seine volle Zustimmung und Unterstützung findet. Zum anderen betont er, dass die Eigentumsbildung nicht vom Kreis unterstützt werden soll und das Grundstück daher in seinen Augen daher nicht förderfähig ist.
Herr Weber fragt, warum ausgerechnet 300.000 € beantragt werden, ob eine Eintragung des Kreises ins Grundbuch möglich sei und hinterfragt Differenzen zwischen einzelnen Vorlagen.
Frau Makies (Frauenhaus Norderstedt) nimmt dazu wie folgt Stellung: Bei den einzelnen Anträgen (Land, Kreis, Stadt) hat man versucht, eine angemessene proportionale Verteilung zu finden. So soll sich das Land deutlich stärker in das Projekt einbringen als der Kreis. Weiter bestätigt sie, dass der Kirchenkreis gegenüber den ursprünglichen Plänen seinen eigenen Instandhaltungsanteil von 167.000 € auf 270.000 € erhöht hat. Frau Makies regt an, rechtlich prüfen zu lassen, ob eine Rückfallklausel für den Fall vereinbart werden könnte, dass das Grundstück nicht mehr als Frauenhaus genutzt werden würde. Damit könnten eventuellen Bedenken bezüglich der „Eigentumsbildung“ begegnet werden.
Herr Kümmel hinterfragt, warum die Platzzahl erhöht werden soll. Frau Höppner-Reher weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bedarf gestiegen ist. Es soll aber künftig verhindert werden, dass Mütter von ihren Söhnen (13 – 18 Jahre) in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation getrennt werden müssen.
(Anmerkung des Vorsitzenden: Die Platzzahl werde nicht erhöht.)
Frau Algier nimmt Bezug auf 3.7 der „Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ und fragt, worin denn die Besonderheiten der Einrichtung liegen würden. In diesem Zusammenhang weist Frau Andrasch erneut darauf hin, dass das Frauenhaus Norderstedt die einzige derartige Einrichtung im Kreis Segeberg ist. Zudem ist es die einzige Einrichtung landesweit, die spezielle Jungenarbeit mit einer männlichen Honorarkraft anbietet.
Frau Rohwer erklärt, dass im Grundbuch grundsätzlich die Eintragung einer dinglichen Sicherung möglich sei. Dies wird auch in anderen Fällen gemacht. Die Einzelheiten hierzu müssten jedoch noch juristisch geprüft werden.
Im Rahmen der weiteren Diskussion wird das Für und Wider intensiv ausgetauscht. Um den Fortgang des Projektes nicht zu verhindern, wird angeregt, in den Beschluss einen ausdrücklichen Hinweis auf die Richtlinien des Kreises aufzunehmen. Damit könnten 300.000,00 € in den Haushalt eingestellt werden. Die Verwaltung könnte ohne Abweichung von der Richtlinie einen Zuschuss von max. 20 % der förderfähigen Kosten gewähren. Sollte von der Ausnahmeregelung 3.7 der Richtlinie Gebrauch gemacht werden, müsste der Hauptausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen. Eine weitere Beteiligung der Kreispolitik wäre damit sichergestellt.
Daher wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt:
Der Kreis Segeberg stellt für den Neubau eines Frauenhauses in Norderstedt im Jahr 2014 auf der Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 12.09.2013 unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Kreises Segeberg einen Zuschuss in Höhe von max. 300.000,00 € zur Verfügung. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Zuschüsse des Kirchenkreises, der Stadt Norderstedt und des Landes Schleswig-Holstein in der in Aussicht gestellten Höhe ebenfalls bewilligt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
12,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
10,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
13,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
39,8 kB
|