31.10.2013 - 3.1 Förderung des Beratungswesens im Kreis Segeberg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 31.10.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Hoffmann führt in die Thematik ein und bilanziert, dass die Zusammenarbeit mit den Beratungsträgern in der Vergangenheit effektiv gewesen sei. Zwischenzeitlich läge aber eine Stellungnahme des Innenministeriums vor mit der eine Pflicht zur Durchführung eines beschränken Vergabeverfahrens nach VOL/A- EG vorgegeben wird. Herr Dr. Hoffmann trägt den anvisierten Zeitplan aus Sicht der Verwaltung vor. Es wird ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Für die gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses im Februar 2014 sei eine Beschlussfassung über den Ausschreibungstext geplant, während im Mai 2014 die Beschlüsse über die Vergabe der Leistungen nach Abschluss der Ausschreibung gefasst werden sollen. Darüber hinaus beabsichtige die Verwaltung, den sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen im Rahmen eines für den 11.12.2013 terminierten Gespräches einen Sachstandsbericht zur Vorbereitung der Ausschreibung zu geben.
Aufgrund verschiedener Nachfragen erläutert die Verwaltung, dass es sich bei den Regionalträgern um die Kooperationspartner des ASD bei Einzelfällen der Hilfe zur Erziehung handle. Die hier in Rede stehenden Dachträger sollen hingegen gebündelte Beratungshilfen in den einzelnen Sozialräumen anbieten. Das Ziel sei es, aufgrund eines Dachträgers pro Sozialraum direktere Kommunikationswege zu haben und so den Aufwand für Steuerung und Controlling zu verringern. Daraufhin werden Bedenken geäußert, es könne dadurch eine Monopolstellung entstehen. Frau Jahn gibt zu bedenken, dass viele kleine Anbieter, die bisher hervorragende Leistungen gebracht hätten, aufgegeben werden würden.
Der Ausschuss verständigt sich auch wegen dieser Frage und da die Details erst in Zukunft geklärt werden müssten auf den folgenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion, wobei gerade die 5-Jahres-Frist Berücksichtigung finden soll:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung eines beschränkten Vergabeverfahrens nach VOL/A- EG für die Beratungsleistungen der sozialen Daseinsvorsorge nach den Grundsätzen 1 bis 3 beauftragt. Dabei sollen die in der Vorlage a.) bis m.) genannten Hinweise berücksichtigt werden. Anfang Januar soll ein erster Ausschreibungsentwurf vorgelegt werden, der dann in den Fraktionen beraten werden könne.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
448,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
14,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
26 kB
|